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Zoll findet gefährliche Affenfaust-Waffe auf A31

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Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Bundesautobahn 31 bei Heek haben Zollbeamte einen ungewöhnlichen Fund gemacht: eine sogenannte Affenfaust mit einer Stahlkugel im Kern. Der Gegenstand gilt als verbotene Waffe – für den 41-jährigen Fahrer hatte das strafrechtliche Folgen.

Kontrolle auf der A31 fördert verbotene Waffe zutage

Zwei Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Münster haben in der vergangenen Woche auf der Bundesautobahn 31 in Höhe Heek ein Fahrzeug aus den Niederlanden gestoppt. Bei der Durchsuchung des Wagens fiel den Zöllnern eine Reisetasche auf der Rücksitzbank auf. Darin entdeckten sie einen Gegenstand, der auf den ersten Blick harmlos wirkt, tatsächlich aber als Schlagwaffe eingestuft wird: eine sogenannte Affenfaust, im Englischen auch ‚Monkey Fist‘ genannt.

Ursprünglich stammt der Knoten aus der Seemannskunst, wo er als Wurfgewicht für Taue diente. In der abgewandelten Form als Waffe wird im Inneren des geflochtenen Knotens jedoch eine massive Stahlkugel verbaut. Dadurch entsteht ein schwerer, kompakter Gegenstand, der sich als Schlagwerkzeug einsetzen lässt und erhebliche Verletzungen verursachen kann. Die Zollbeamten stellten die massive Stahlkugel im Inneren des Knotens noch vor Ort fest und beschlagnahmten den Gegenstand umgehend.

Fahrer beruft sich auf Unwissenheit

Der 41-jährige Niederländer versuchte zunächst, sich herauszureden. Er gab an, die Affenfaust sei ihm geschenkt worden, und er habe nicht gewusst, dass sich der Gegenstand überhaupt in seinem Gepäck befand. Bei den Zollbeamten stieß diese Erklärung jedoch auf wenig Verständnis.

„Die Kollegen zeigten sich unbeeindruckt und eröffneten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn“, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. Das deutsche Waffengesetz verbietet den Besitz und das Mitführen bestimmter Gegenstände, die als Hieb- oder Schlagwaffen gelten – unabhängig davon, ob der Besitzer sie tatsächlich einsetzen wollte oder nicht schon von der Herkunft des Gegenstands wusste.

Kaution ermöglicht Weiterfahrt

Um seine Reise fortsetzen zu können, musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen. Erst danach durfte er mit seinem Fahrzeug weiterfahren. Das eigentliche Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz läuft nun weiter.

Der Fund zeigt, dass die Kontrolleinheiten des Zolls auf den Autobahnen im Grenzgebiet zu den Niederlanden regelmäßig auch auf Gegenstände stoßen, die abseits von Drogen oder Schmuggelware für Aufsehen sorgen. Affenfäuste werden zwar häufig auch als Schlüsselanhänger oder Dekorationsobjekt verkauft, doch sobald ein schweres Metallgewicht verbaut ist, fallen sie unter das Waffenrecht.

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