Harri Bohlen bleibt für weitere sieben Jahre bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk OSTF-4-03 Jümme. Landrat Matthias Groote hat ihn kürzlich erneut in dieses Amt bestellt.
Erneute Bestellung durch den Landrat
Harri Bohlen übt sein Amt als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk OSTF-4-03 Jümme auch in den kommenden sieben Jahren aus. Landrat Matthias Groote hat ihn kürzlich erneut in diese Funktion berufen. Der Kehrbezirk Jümme liegt im Bereich des Landkreises Leer.
Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Bezirksschornsteinfegermeister übernehmen hoheitliche Aufgaben im Auftrag der Landkreise und kreisfreien Städte. Dazu zählen die Feuerstättenschau, bei der Heizungsanlagen und Schornsteine auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft werden, sowie die Kontrolle der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben. Die Bestellung erfolgt für einen festgelegten Zeitraum von sieben Jahren und liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landkreisverwaltung.
Zuständigkeit für den Landkreis Leer
Mit der erneuten Bestellung Bohlens ist die Betreuung des Kehrbezirks Jümme langfristig gesichert. Der Landkreis Leer bestätigt damit die Kontinuität der zuständigen Fachkraft für den betroffenen Bezirk und die dort ansässigen Haushalte und Betriebe.

