Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, soll sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr angeben müssen, etwa beim Abschluss einer Versicherung oder bei einem Kredit. Das fordern Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Entschließung, die sie am Freitag, 25. September 2026, in den Bundesrat eingebracht haben. Thüringen hat sich dem Vorstoß angeschlossen. Der Bundesrat hat die Initiative zur weiteren Beratung an seine Ausschüsse überwiesen.
Noch kein Gesetz, sondern ein Auftrag an den Bund
Für Betroffene ändert sich vorerst nichts. Die Entschließung (Drucksache 543/26, TOP 97 der 1068. Sitzung) ist eine Aufforderung an die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Erst wenn die Ausschüsse beraten haben und das Plenum den Antrag beschließt, geht die Forderung offiziell nach Berlin. Ob und wann der Bund ein Gesetz daraus macht, ist offen.
Was sich für ehemalige Patientinnen und Patienten ändern würde
Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen frühere Krebspatienten nicht mehr verpflichtet sein, die Erkrankung offenzulegen. Genannt werden vor allem drei Bereiche:
- Versicherungsverträge, zum Beispiel Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen
- Verbraucherkredite, etwa für eine Immobilienfinanzierung
- Adoptionsvermittlung
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) nannte zusätzlich das Beamtenrecht, also die Frage der Verbeamtung. Daten über die überwundene Erkrankung, die etwa bei Versicherern oder Banken bereits gespeichert sind, sollen nach Fristablauf gelöscht werden müssen. Die ärztliche Behandlungsdokumentation bleibt davon unberührt.
Fristen nach Forschungsstand statt fester Jahreszahl
Eine starre Zahl von Jahren sieht der Antrag nicht vor. Wie lange jemand warten muss, soll sich nach dem medizinischen Forschungsstand und dem Rückfallrisiko der jeweiligen Krebsart richten und angepasst werden können, wenn sich die Erkenntnisse ändern.
Philippi bezeichnete das Vorhaben als wichtigen Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe. Wer eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung überwunden habe, dürfe nicht dauerhaft Nachteile haben, sagte der Minister. Langfristig will er ein solches Recht deshalb auch auf andere Erkrankungen ausweiten, ausdrücklich auch auf psychische.
In vielen EU-Staaten längst geregelt
In Deutschland gibt es bislang keine solche Regelung. Ehemals Erkrankten werden Versicherungen oder Kredite deshalb häufig verweigert oder nur zu schlechteren Bedingungen angeboten. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fordern seit Jahren eine gesetzliche Lösung.
Andere europäische Länder sind weiter. Ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden gibt es unter anderem in Frankreich, das 2016 den Anfang machte, sowie in Belgien, den Niederlanden, Spanien, Portugal, Italien und Rumänien. In einigen weiteren Staaten wie Luxemburg gelten freiwillige Vereinbarungen mit der Versicherungswirtschaft.

