Eigentümer und Anlieger von Gräben im Wittmunder Stadtgebiet haben bis Mitte November Zeit, ihre Gewässer III. Ordnung in Ordnung zu bringen. Vom 16. bis 20. November 2026 kontrolliert die Stadt die sogenannten Schaugräben. Bis zum jeweiligen Termin müssen sie schaufrei sein.
Wann die Schau in welchem Ortsteil ansteht
- Montag, 16. November: Buttforde, Burhafe, Wittmund
- Dienstag, 17. November: Carolinensiel, Berdum, Funnix
- Mittwoch, 18. November: Blersum, Uttel, Hovel
- Donnerstag, 19. November: Eggelingen, Leerhafe
- Freitag, 20. November: Asel, Ardorf, Willen
Fragen beantwortet der Fachdienst Bauverwaltung und Tiefbau, Ansprechpartnerin ist M. Frerichs, Telefon 04462 983-119, E-Mail [email protected].
Was zur Grabenpflege gehört
Unterhaltungspflichtige müssen das Gewässerbett reinigen, räumen und freihalten. Zur Pflege zählen außerdem der Erhalt einer standortgerechten Ufervegetation, die Pflege der angrenzenden Flächen und der Betrieb zugehöriger Anlagen. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz und die Schau- und Unterhaltungsordnung für Gewässer dritter Ordnung.
Gehölzschnitt erst ab 1. Oktober erlaubt
Beim Rückschnitt gilt der Naturschutz. Gehölze und Röhricht dürfen nach Bundesnaturschutzgesetz und niedersächsischem Ausführungsgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten werden. Grabenfräsen sind tabu, wenn sie den Naturhaushalt erheblich beeinträchtigen würden.
Nachkontrollen kosten Geld
Stellt die Stadt bei der Schau Mängel fest und muss ein zweites Mal hinsehen, kann sie die Kosten dafür nach § 13 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes den Unterhaltungspflichtigen in Rechnung stellen.

