Kleine Gemeinden, in denen Chöre, Musikvereine und Ensembles das Ortsleben prägen, können sich ab sofort als „Landmusikort 2027“ bewerben. Zu gewinnen sind Preisgelder zwischen 2.000 und 18.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2027. Der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann (CDU) ruft ausdrücklich Kommunen aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim zur Teilnahme auf.
Wer mitmachen darf
Teilnehmen können ländliche Kommunen mit höchstens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Laut Teilnahmebedingungen müssen sie in der Einteilung des Thünen-Instituts als „sehr ländlich“ oder „eher ländlich“ gelten. Die Bewerbung reicht die Kommune zusammen mit örtlichen Vereinen, Kultureinrichtungen oder Ensembles ein, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister muss sie unterstützen. Orte, die schon einmal ausgezeichnet wurden, sind in den fünf Jahren danach nicht erneut zugelassen.
Drei Bundespreise und zehn Förderpreise
Die drei besten Bewerbungen erhalten Bundespreise über 18.000, 10.000 und 6.000 Euro. Dazu kommen zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Mit dem Geld sollen neue Musikprojekte entstehen, die den Zusammenhalt im Ort stärken, Amateur- und Berufsmusiker zusammenbringen und das Kulturleben auf dem Land dauerhaft absichern. Eine Jury wählt bis Mitte April 2027 aus, ab Mai werden die Preisträger vor Ort ausgezeichnet.
Preis seit 2021
Den Titel „Landmusikort des Jahres“ vergibt der Deutsche Musikrat seit 2021, inzwischen gemeinsam mit dem Bundesmusikverband Chor & Orchester finanziert vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Ausschreibung und Antragsunterlagen stehen unter www.bundesmusikverband.de/landmusikort.

