Der Kreis Steinfurt hat sein Einbürgerungsverfahren digitalisiert. Seit dem 1. Oktober 2026 können Anträge online eingereicht und von der Verwaltung komplett digital bearbeitet werden. Damit entfallen für Antragstellende zahlreiche persönliche Behördengänge.
Digitaler Antrag ersetzt Papierformulare
Wer im Kreis Steinfurt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss dafür künftig nicht mehr persönlich bei der Kreisverwaltung erscheinen. Die Behörde hat die sogenannte EfA-Leistung „Einbürgerung“ angebunden – EfA steht für „Einer für Alle“ und bezeichnet ein bundesweites Programm zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Seit dem 1. Oktober 2026 können Bürgerinnen und Bürger ihren Einbürgerungsantrag vollständig online stellen.
Das neue System deckt den gesamten Prozess ab: von der Antragstellung über den Upload erforderlicher Dokumente bis zur weiteren Bearbeitung durch die Kreisverwaltung. Antragstellende sparen sich damit nicht nur den Weg zum Amt, sondern auch Wartezeiten bei der Terminvergabe. Formulare lassen sich jederzeit online ausfüllen, Unterlagen digital hochladen.
Teil einer größeren Digitalisierungsstrategie
Die Einbindung der Einbürgerungsleistung ist Teil eines größeren Vorhabens zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in Deutschland. Das EfA-Prinzip sieht vor, dass einzelne Kommunen oder Länder digitale Lösungen entwickeln, die anschließend von anderen Verwaltungen übernommen werden können – statt dass jede Behörde eigene Systeme aufbaut. Der Kreis Steinfurt reiht sich mit der nun verfügbaren Leistung in eine wachsende Zahl von Kommunen ein, die ihre Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren.
Für die Kreisverwaltung bedeutet die Umstellung auch eine Vereinfachung interner Abläufe. Anträge müssen nicht mehr manuell erfasst werden, Dokumente liegen von Beginn an in digitaler Form vor. Das soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und Fehlerquellen reduzieren, die beim Abtippen von Papierunterlagen entstehen können.
Was Antragstellende wissen müssen
Das digitale Angebot richtet sich an alle, die im Zuständigkeitsbereich des Kreises Steinfurt einen Einbürgerungsantrag stellen möchten. Die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung – etwa Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse oder gesicherter Lebensunterhalt – ändern sich durch die Digitalisierung nicht. Verändert hat sich lediglich der Weg, auf dem der Antrag bei der Behörde eingereicht wird.
Wer unsicher ist, ob er oder sie die Voraussetzungen erfüllt, kann sich weiterhin vorab bei der Ausländerbehörde des Kreises beraten lassen. Das digitale Verfahren ersetzt die inhaltliche Prüfung nicht, sondern vereinfacht lediglich den organisatorischen Ablauf der Antragstellung.

