Von Samstag, 10. Oktober, bis Montag, 12. Oktober 2026, ist im Salzbergener Ortskern Kirmes. Erstmals dabei ist das Fahrgeschäft „Hangover“ aus Leipzig. Wer mit dem Auto kommt, muss sich auf Sperrungen einstellen: Rund um die Bahnhofstraße gelten bereits seit Mittwoch, 7. Oktober, Halte- und Durchfahrtverbote. Busfahrgäste finden die Haltestelle „Am Bahnhof“ während der Kirmes in der Lindenstraße am Bahnhofstunnel.
Die Kirmestage im Überblick
Samstag: Die Fahrgeschäfte öffnen um 15 Uhr. Um 18 Uhr eröffnet Bürgermeister Andreas Kaiser die Kirmes mit dem Fassanstich im Bürgersaal, Bahnhofstraße 3. Ab 18.30 Uhr verlosen Gemeinde und Schausteller „Salzbergener Fahrchipstüten“ mit Freifahrten. Teilnahmekarten wurden vorab über Kindergärten und Grundschulen verteilt, auswärtige Gäste können am Abend vor Ort mitmachen.
Sonntag: Kirmesbetrieb ab 13 Uhr. Von 13 bis 18 Uhr haben die Geschäfte im Ort zum verkaufsoffenen Sonntag geöffnet.
Montag: Familientag ab 13 Uhr mit ermäßigten Preisen an Fahrgeschäften und Buden.

Was sich dreht
Neben der Neuheit „Hangover“ stehen „Break Dance“, der „Hip Hop Dancer“, vielen als „Scheibenwischer“ bekannt, und das Überkopf-Fahrgeschäft „Intoxx“, das schon 2024 in Salzbergen war. Dazu kommen Klassiker wie Autoscooter und Musik-Express, fünf Fahrgeschäfte für kleine Kinder sowie Spiel-, Los- und Schießbuden und Imbissstände.
Diese Straßen und Parkplätze sind gesperrt
Die Verkehrsregelung gilt von Mittwoch, 7. Oktober, 6 Uhr, bis Dienstag, 13. Oktober 2026, 12 Uhr. Absolutes Halte- und Durchfahrtverbot herrscht in diesen Bereichen:
- Bahnhofstraße ab der Einmündung Sudmeyerstraße bis zum Ende des Aldi/Combi-Parkplatzes
- Poststraße ab der Einmündung Freiherr-von-Twickel-Straße in Richtung Bahnhofstraße
- Emsstraße ab der Einmündung „Am Feldkamp“
Komplett gesperrt sind außerdem der Parkplatz neben Plums Laden („Break-Dance-Platz“), der Parkplatz neben der Pizzeria Don Camillo und der Parkplatz am Bürgersaal. Durchfahren und parken dürfen dort nur Schausteller, Rettungsdienst, Bauhof, Polizei und Ordnungskräfte. Anlieger dürfen durchfahren, aber weder halten noch parken.


