Ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Billerbeck ist am Sonntag in Coesfeld bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Ein Drogenvortest verlief positiv, zudem räumte der Mann vorherigen Alkoholkonsum ein. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt und leitete ein Verfahren ein.
Kontrolle auf der Bahnhofstraße
Am Sonntag gegen 14.20 Uhr hat eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Coesfeld einen E-Scooter-Fahrer auf der Bahnhofstraße kontrolliert. Der 25-jährige Mann aus Billerbeck war mit einer weiteren Person unterwegs, obwohl der Scooter nur für eine Person zugelassen ist. Als die zweite Person die Polizisten bemerkte, flüchtete sie zu Fuß vom Kontrollort.
Im Gespräch mit den Beamten räumte der 25-Jährige ein, in der vorangegangenen Nacht mehrere Joints geraucht und Alkohol getrunken zu haben. Ein daraufhin durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht und fiel positiv aus.
Blutprobe und Fahrverbot
Die Polizisten brachten den Mann zur Wache, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Die Beamten untersagten ihm zudem die Weiterfahrt mit dem E-Scooter. Gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet, dessen Ausgang noch offen ist.
Gleiche Regeln wie für Autofahrer
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Promille- und Betäubungsmittelgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer eines E-Scooters erwischt wird, muss mit denselben rechtlichen Konsequenzen rechnen wie andere Kraftfahrzeugführer.
Zusätzlich erinnert die Behörde daran, dass Besitzer eines E-Scooters für ein gültiges Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug verantwortlich sind. Fehlt dieses Kennzeichen, drohen weitere Konsequenzen – unabhängig von einem möglichen Alkohol- oder Drogenverstoß.

