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Lingen: Polizei sucht Verstärkung im Kriminaldienst

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Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim sucht Verstärkung für den Zentralen Kriminaldienst in Lingen. Gesucht wird eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter für die Ermittlungsunterstützung im Fachkommissariat 3. Bewerbungen sind ab sofort über das Karriereportal des Landes Niedersachsen möglich.

Stelle im Fachkommissariat 3 zu besetzen

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Zentralen Kriminaldienst am Standort Lingen ausgeschrieben. Gesucht wird eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter für die Ermittlungsunterstützung im Fachkommissariat 3. Die Position ist Teil des Kriminaldienstes, der für die Aufklärung von Straftaten im Emsland und in der Grafschaft Bentheim zuständig ist.

Zu den Aufgaben der neuen Stelle gehört die Auswertung mobiler Endgeräte, etwa im Rahmen von Ermittlungsverfahren. Außerdem recherchiert die Fachkraft ermittlungsrelevante Informationen und unterstützt die Kriminalbeamten bei der Bearbeitung laufender Verfahren. Die Stelle richtet sich damit an Menschen mit technischem und analytischem Verständnis, die im Hintergrund zur Aufklärung von Straftaten beitragen möchten.

Diese Voraussetzungen werden erwartet

Bewerberinnen und Bewerber benötigen eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich. Konkrete Vorerfahrungen in der Polizeiarbeit sind nicht zwingend erforderlich, Details zu den genauen Anforderungen, den Leistungen sowie den Ansprechpersonen sind einem Flyer zu entnehmen, den die Polizeiinspektion bereitstellt.

So läuft die Bewerbung

Interessierte können sich ab sofort über das Karriereportal des Landes Niedersachsen unter www.karriere.niedersachsen.de bewerben. Für Rückfragen steht die Pressestelle der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim zur Verfügung. Ansprechpartner ist Christopher Degner, erreichbar unter der Telefonnummer 0591 – 87 204 oder per E-Mail an [email protected].

Die Polizeiinspektion weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen und Bürger außerhalb der regulären Geschäftszeiten an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden sollen, falls sie allgemeine Anliegen haben, die nicht mit der Stellenausschreibung zusammenhängen.

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