Anzeige
Img728x90 neue standardbanner new tde 1742992361697

Münster: Raser-Unfall verletzt zwei Personen

Anzeige

Auf dem Gremmendorfer Weg in Münster ist es am frühen Samstagmorgen zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Ein 37-jähriger Autofahrer steht im Verdacht, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen durchgeführt zu haben. Zwei Menschen wurden dabei leicht verletzt.

Überholmanöver endet im Gegenverkehr

Der Unfall ereignete sich am Samstagmorgen gegen 5 Uhr an der Kreuzung Gremmendorfer Weg/Angelmodder Weg in Münster. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei war ein 37-jähriger Mann aus Everswinkel mit seinem Peugeot auf dem Gremmendorfer Weg stadtauswärts unterwegs. Auf Höhe des Bahnübergangs überholte er ein vor ihm fahrendes Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Kurz danach geriet der 37-Jährige in einer Kurve in den Gegenverkehr. Dort kollidierte er mit dem Auto eines 51-jährigen Mannes, der zu diesem Zeitpunkt stadteinwärts fuhr. Beide Fahrer wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt, benötigten jedoch keine medizinische Versorgung vor Ort. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.

Verdacht auf verbotenes Autorennen

Die Polizei geht davon aus, dass der 37-Jährige ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen durchgeführt hat – allerdings offenbar nicht gegen einen anderen Fahrer, sondern im Sinne eines sogenannten Alleinrennens. Solche Rennen gegen sich selbst, bei denen Fahrer versuchen, möglichst hohe Geschwindigkeiten oder knappe Überholmanöver zu erzielen, sind seit einer Gesetzesverschärfung ebenfalls strafbar.

Zur Klärung der genauen Unfallumstände war das Verkehrsunfallaufnahme-Team der Polizei Hochsauerlandkreis vor Ort im Einsatz. Die Ermittler sicherten Spuren und werteten die Fahrzeugspuren aus, um den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren.

Führerschein und Auto beschlagnahmt

Die Polizei stellte den Führerschein sowie das Fahrzeug des 37-Jährigen sicher. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Die Höchststrafe für dieses Delikt kann laut Gesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen, in besonders schweren Fällen auch mehr. Zusätzlich drohen dem Fahrer der Entzug der Fahrerlaubnis sowie weitere verkehrsrechtliche Konsequenzen.

Die Polizei Münster weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass riskantes Fahrverhalten und überhöhte Geschwindigkeit erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer darstellen – unabhängig davon, ob ein offizielles Rennen zwischen mehreren Fahrern stattfindet oder ein Einzelner versucht, seine eigene Bestzeit zu unterbieten.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel