Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Lingen (Ems) wird nach der Kommunalwahl neu zusammengesetzt. Vorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder aus der freien Jugendhilfe können nur anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und der Jugendarbeit einreichen, und zwar bis Mittwoch, 11. November 2026. Eine Selbstbewerbung von Einzelpersonen ist nicht vorgesehen.
Wer vorgeschlagen werden kann
Die vorgeschlagenen Personen müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Lingen haben. Je Mitglied wird auch eine Stellvertretung benannt. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder und ihrer Stellvertretungen soll weiblich sein.
Was im Vorschlag stehen muss
Für jede vorgeschlagene Person und ihre Stellvertretung braucht die Stadt Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift. Die Unterlagen müssen bis zum Stichtag eingegangen sein, beim Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales der Stadt Lingen (Ems), Postfach 20 60, 49803 Lingen (Ems).
Kein Anschreiben erhalten?
Die Stadt schreibt die Träger im Stadtgebiet direkt an. Wer als Träger keinen Brief bekommen hat, soll die öffentliche Bekanntmachung als Aufforderung verstehen und ebenfalls Vorschläge einreichen.
Im Ausschuss sitzen neben Ratsmitgliedern auch Vertreterinnen und Vertreter der freien Jugendhilfe. Er berät über die Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt.

