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Porträt von Helge Engelke in dunklem Anzug mit roter Krawatte

Krankenhausgesellschaft: Kliniken müssen rund 130 Meldepflichten im Jahr erfüllen

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Rechnerisch alle zwei bis drei Tage muss ein Krankenhaus in Niedersachsen einen Datensatz an eine Behörde oder Institution liefern. Rund 130 Melde- und Nachweispflichten kommen nach Angaben der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) im Jahr zusammen, von Fallzahlen über Personaleinsatz und Qualitätssicherung bis zu wirtschaftlichen Kennzahlen. Das betrifft auch die Kliniken im Emsland.

Dieselben Daten mehrfach geliefert

Viele Angaben würden erst unterjährig abgefragt und später für Jahresmeldungen erneut verlangt, kritisiert NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Wer Fristen versäumt, muss teils mit Sanktionen rechnen. Die NKG fordert, systematisch zu prüfen, wer welche Daten wirklich braucht, vorhandene Daten mehrfach zu nutzen und Meldungen ohne erkennbaren Nutzen zu streichen. „Wenn Datenmeldungen zur Daueraufgabe werden, läuft etwas falsch“, sagt Engelke.

Druck auf Berlin

Konkret verlangt die Krankenhausgesellschaft, dass die Bundesregierung das angekündigte Bürokratierückbaugesetz zügig umsetzt, einschließlich eines einheitlichen Minimaldatensatzes für die Kliniken. Bereits Ende September 2026 hatten die NKG und Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi den Bund dazu aufgefordert.

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