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UN-Gericht: Natur- und Klimaschutz sind Menschenrecht

IGH erkennt Umwelt- und Klimaschutz als Menschenrecht an

Den Haag. Der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen hat am 23. Juli 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt: Eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ wurde offiziell als Menschenrecht anerkannt. Das Gericht stellte fest, dass das Unterlassen wirksamer Maßnahmen gegen den Klimawandel einen Verstoß gegen internationales Recht darstellen kann.

Konsequenzen für Regierungen weltweit

Das Urteil gilt als rechtlicher und moralischer Meilenstein im globalen Umweltschutz. Es verpflichtet Staaten, aktiv zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen. Besonders vor dem Hintergrund des nahenden Erdüberlastungstags am 25. Juli, der jährlich auf den übermäßigen Ressourcenverbrauch aufmerksam macht, gewinnt die Entscheidung zusätzlich an Gewicht.

Reaktionen aus der Politik

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Helmut Kauer, stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei, sprach von einer „überfälligen Entscheidung“ und forderte konkrete politische Konsequenzen. Die Anerkennung des Umweltschutzes als Menschenrecht müsse jetzt Handlungsmaßstab für Regierungen weltweit sein.

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