Menschen, Meinungen und Miteinander: Gesellschaftliche Themen und Geschichten aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim.
München – Wer maßgefertigte Möbel bestellt, kann den Auftrag später nicht einfach widerrufen. Das entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 25. Juni 2025 (Az. 271 C 21680/24) und stärkte damit die Rechte von Handwerksbetrieben bei individuell angefertigten Aufträgen. Kundin storniert nach Fertigung Über eine Handwerkerplattform beauftragte eine Münchner Kundin eine oberbayerische Schreinerei mit der […]