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Berlin. Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung können auch gegen den Willen des Vermieters einen Untermietvertrag schließen. Entscheidend ist dabei, dass der Hauptmieter durch die Untervermietung seinen Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig verliert. Das Thema Untermietvertrag Einzimmerwohnung Recht beleuchtet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Untermietvertrag einfach erklärt Ein wichtiger Punkt bei der Untervermietung ist die Wohnungsgröße nicht […]