Hunde an die Leine

Hunde an die Leine

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Ab dem 1. April gilt für dreieinhalb Monate eine Leinenpflicht für Hunde.

Papenburg – Der Paragraph 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung bestimmt, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Nachkommen von freilebenden Tierarten während der Brut- und Setzzeit.

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