Berlin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) spricht sich in einem neuen Positionspapier für die konsequente Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) in der kommunalen Abwasserrichtlinie aus. Ziel ist es, das Verursacherprinzip anzuwenden und Hersteller von Medikamenten und Kosmetika an den Kosten für die Reinigung belasteter Gewässer zu beteiligen.
Hintergrund ist die neue EU-Abwasserrichtlinie, die Kläranlagen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, eine vierte Reinigungsstufe einzuführen, um schwer abbaubare Spurenstoffe – etwa aus Arzneimitteln oder Kosmetik – zu entfernen. BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand, betont: „Wer zur Verschmutzung unserer Gewässer beiträgt, soll auch Verantwortung für die Reinigung übernehmen.“
Das BDEW-Papier schlägt ein privatwirtschaftliches Modell vor, das transparent, effizient und fair umgesetzt werden soll – mit geringer Bürokratie und unter Einbindung aller relevanten Akteure. Die Maßnahmen sollen Haushalte, Gewerbe und Industrie entlasten, den Gewässerschutz stärken und Innovationen bei umweltfreundlichen Produkten fördern.

