Unternehmen, die in energieeffiziente Kälte- oder Klimatechnik investieren wollen, müssen sich beeilen: Anträge auf Förderung von Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur noch bis zum 31. Dezember 2026 an. Die zugrundeliegende Kälte-Klima-Richtlinie läuft dann aus und wird nach Angaben des BAFA nicht verlängert.
Erst der Bescheid, dann der Auftrag
Wichtig für die Planung: Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Wer eine Anlage noch in diesem Jahr gefördert bekommen will, muss den Antrag also stellen, bevor er Aufträge vergibt. Antragsberechtigt sind Unternehmen und andere gewerbliche Betreiber, Privatpersonen nicht.
Was gefördert wird
- die Kälteerzeugungseinheit stationärer Kälte- und Klimaanlagen sowie Rückkühlsysteme
- stationäre Wärmepumpen, die Abwärme nutzen
- die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
- Komponenten und Systeme, aber nur zusammen mit einer geförderten Kälteerzeugungseinheit
- die Einbindung von Wind- und Solaranlagen und anderer erneuerbarer Energien
- die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
Nicht gefördert werden Kälteerzeuger, die überwiegend Verkaufskühlmöbel kühlen oder Verkaufsräume klimatisieren.
Ansprechpartner beim BAFA
Die Förderbedingungen stehen auf der Internetseite des BAFA. Fragen beantwortet das Amt unter Telefon 06196 908-1249, montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr.
Zwei Online-Termine zu Wärmepumpen und Abwärme
Passend dazu bietet Klimaschutz Niedersachsen Anfang Oktober zwei kostenfreie Online-Veranstaltungen für Unternehmen an. Am Montag, 5. Oktober, geht es von 13.30 bis 14.45 Uhr darum, Prozesswärme mit Wärmepumpen zu elektrifizieren. Am Dienstag, 6. Oktober, zeigt ein Termin von 13 bis 14 Uhr, wie Betriebe Abwärmepotenziale erkennen und nutzen.

