Bad Bentheim. Nach einem unbefugten Geldabhebungsfall vom März dieses Jahres hat die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim die Öffentlichkeitsfahndung eingestellt. Die Identität der bislang unbekannten Tatverdächtigen ist nun durch mehrere Hinweise eindeutig geklärt.
Tat im März, Fahndung im August
Am 21. März 2025 hatte die Beschuldigte gegen 11:04 Uhr an einem Geldautomaten der Kreissparkasse am Paulinenweg in Bad Bentheim mehrfach unbefugt Bargeld abgehoben. Zuvor war die dazu verwendete EC-Karte aus einer Wohnung entwendet worden. Infolge der Ermittlungen wurde Ende August öffentlich nach der Frau gefahndet.

