Berlin. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht im aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Düngeverordnung keine inhaltliche Infragestellung des geltenden Düngerechts. Generalsekretärin Stefanie Sabet betonte, dass das Urteil lediglich einen formalen Zwischenschritt verlange und an den bestehenden Regelungen nichts ändere.
Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das Gericht forderte zwar eine planungsrechtliche Vorstufe, die dem Düngerecht künftig vorangestellt werden müsse, stellte jedoch die bestehenden Maßnahmen nicht grundsätzlich in Frage.
Sabet kritisierte die Klage als „realitätsfern“ und verwies auf zahlreiche Verschärfungen der Düngeverordnung in den vergangenen Jahren. Diese bildeten das nationale Maßnahmenpaket zur Umsetzung der EU-Vorgaben und hätten nachweislich Wirkung gezeigt: „Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt – ein klarer Beleg für die EU-Konformität der aktuellen Regelungen“, so Sabet.
Aus Sicht des Bauernverbands bleibt das Urteil ohne unmittelbare Auswirkungen auf die derzeit gültige Praxis. Die Branche fordert nun eine sachliche Debatte über künftige Anpassungen im Düngerecht, insbesondere im Sinne einer ausgewogenen Balance zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsinteressen.
Quelle: Deutscher Bauernverband e. V.

