Bochum – Die juristische Auseinandersetzung um das Bundesliga-Spiel zwischen dem VfL Bochum und dem 1. FC Union Berlin ist abgeschlossen: Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften unter der Leitung von Richter Prof. Dr. Udo Steiner hat die Klagen von Union Berlin, dem FC St. Pauli und Holstein Kiel endgültig abgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung bestehen, das ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel mit 2:0 für den VfL Bochum zu werten.
Dritte Instanz bestätigt vorangegangene Urteile
Das Schiedsgericht bewertete das Urteil des DFB-Bundesgerichts als „frei von Rechtsfehlern“ und bestätigte die Entscheidungen des DFB-Sport- und Bundesgerichts vom 28. Februar 2025. VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich erleichtert: „Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt. Jetzt können wir uns endlich wieder voll auf die sportlichen Herausforderungen konzentrieren.“
Hintergrund: Feuerzeugwurf führte zu Spielabbruch unter Protest
Beim Auswärtsspiel in Berlin war VfL-Torhüter Patrick Drewes von einem aus dem Fanblock der Berliner geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden und konnte nicht mehr weiterspielen. Da Bochum zu diesem Zeitpunkt bereits alle Wechseloptionen ausgeschöpft hatte, musste Feldspieler Philipp Hofmann das Tor hüten. Der VfL beendete die Partie unter Protest mit zehn Spielern und einem 1:1-Unentschieden.
Wegen der unverschuldeten Benachteiligung legte Bochum Einspruch ein – mit Erfolg. Das Sportgericht wertete das Spiel zugunsten der Bochumer. Die Berufung von Union Berlin sowie die unterstützenden Eingaben des FC St. Pauli und Holstein Kiel wurden nun endgültig abgewiesen.
