Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat die aktuelle Ausweisung sogenannter Roter Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem Urteil eine klare Bestätigung der langjährigen Kritik aus der Landwirtschaft. Nach Auffassung des Gerichts genügen die rechtlichen Grundlagen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf Eigentumsrechte und Berufsfreiheit.
In einer Stellungnahme begrüßt DBV-Präsident Joachim Rukwied das Urteil ausdrücklich: „Das Bundesverwaltungsgericht hat zentrale Kritikpunkte der Landwirtschaft bestätigt. Die Messstellennetze und fachlichen Grundlagen der Gebietsausweisung wurden von uns und unseren Landesverbänden seit Jahren hinterfragt.“
Ruf nach Nachbesserung auf Bundesebene
Das Urteil richtet sich an den Gesetzgeber: Der Bund müsse nun zügig die rechtlichen Grundlagen anpassen und transparenter machen, wie Gebiete als sogenannte Rote Gebiete ausgewiesen werden. Diese betreffen Regionen, in denen wegen zu hoher Nitratwerte strenge Auflagen für Landwirte gelten – etwa bei der Düngung.
Rukwied fordert eine differenziertere Regelung: „Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, dürfen nicht weiter unter pauschalen Belastungen leiden.“ Der DBV erinnert die Bundesregierung auch an den Koalitionsvertrag, in dem Erleichterungen für betroffene Betriebe angekündigt wurden.
Forderung nach praxistauglicher Lösung
Der Bauernverband kündigt an, sich weiterhin für eine Lösung einzusetzen, die sowohl den Gewässerschutz als auch die Praxisnähe berücksichtigt. Es brauche ein System, das Verursachergerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt stellt – ohne dabei die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu gefährden.
Weitere Informationen finden sich auf www.bauernverband.de.
Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV).

