Hamburg. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. November 2025 zur EU-Mindestlohnrichtlinie stößt bei den norddeutschen Arbeitgeberverbänden NORDMETALL und AGV NORD auf scharfe Kritik. Zwar erklärte der EuGH zwei Bestimmungen der Richtlinie für nichtig, bestätigte aber grundsätzlich die Gültigkeit der Regelung – und damit auch die Einflussmöglichkeiten der EU auf nationale Lohnpolitiken.
Die Verbände sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall. „Mit dieser Entscheidung wird eine gefährliche Tür geöffnet“, so Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer von NORDMETALL und AGV NORD. „Wenn Brüssel nun – höchstrichterlich bestätigt – in die Lohnfindung eingreifen darf, wird die Tarifautonomie in Deutschland weiter untergraben.“
Arbeitgeber kritisieren Eingriff in nationale Zuständigkeit
Die EU-Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kriterien für angemessene Mindestlöhne zu prüfen und die Tarifbindung zu fördern. Dänemark hatte gegen die Richtlinie geklagt, da Fragen der Lohnfestsetzung laut EU-Vertrag in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Der EuGH folgte dieser Argumentation nur in Teilen.
Fickinger betont, dass die Richtlinie für den deutschen Arbeitsmarkt keinen Mehrwert biete, aber neue Berichtspflichten und Bürokratie verursache. Statt weiterer Regulierung fordern die Verbände „Vertrauen in die bewährten Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft und mehr Planungssicherheit für Unternehmen“.
Debatte um Tarifautonomie: Wie viel Einfluss darf Brüssel nehmen?
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Rolle der EU in arbeitsmarktpolitischen Fragen haben. Während Gewerkschaften wie der DGB das Urteil begrüßen, lehnen Arbeitgeberverbände wie NORDMETALL den Eingriff in die nationale Tarifpolitik entschieden ab.

