Vogelgrippe in Emsbüren: Landkreis erlässt Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe

Geflügelpest: Aufstallungspflicht im Süden des Kreises Coesfeld angeordnet

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Coesfeld. Wegen bestätigter Geflügelpest-Fälle hat der Kreis Coesfeld am Dienstag, 18. November 2025, eine sofortige Aufstallungspflicht für Geflügel in mehreren Gemeinden verhängt. Betroffen sind Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen sowie Dülmen südlich der A43.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis des Geflügelpest-Erregers (Aviäre Influenza H5) bei einem am 4. November tot aufgefundenen Kranich in Lüdinghausen-Seppenrade. Bereits zuvor hatte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münster (CVUA) einen entsprechenden Verdacht gemeldet. Zudem liegt ein weiterer Verdachtsfall in einem Legehennenbetrieb im Kreisgebiet vor. Das FLI untersucht aktuell auch diesen Fund.

Hygienemaßnahmen und Vorschriften für Halter

Das Veterinäramt reagierte auf die Nähe zu Rastplätzen für Wildvögel mit der Einschätzung eines erhöhten Risikos für Hausgeflügelbestände. Die Aufstallungspflicht bedeutet: Geflügel muss in überdachten, seitlich geschützten Ställen untergebracht werden. Maschendraht mit mehr als 25 mm Öffnungsweite ist unzulässig. Futter, Wasser und Einstreu dürfen nicht zugänglich für Wildvögel sein.

Auch kleinere Geflügelhaltungen müssen die Vorschriften einhalten – dazu zählen unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die ausschließlich im Stall verwendet wird. Ziel ist es, die Einschleppung des Erregers über Vogelkot oder andere Wege zu verhindern.

Vermarktung von Eiern weiterhin als „Freiland“

Trotz der Aufstallung können Freiland- und Bio-Legehennenbetriebe ihre Eier weiterhin als „Freilandeier“ bzw. mit der „0“-Kennzeichnung für Bio vermarkten. Eine rechtliche Ausnahme greift hier bei behördlich angeordneter Aufstallung.

Weitere Details zur Anordnung sind im Amtsblatt Nr. 31/2025 des Kreises Coesfeld veröffentlicht.

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