Hannover. 19. November 2025 – Niedersachsen positioniert sich mit neuen Entwicklungen in Bildung, Justiz, Wirtschaft und Energie als zukunftsorientiertes Bundesland. Vier aktuelle Themenfelder stehen exemplarisch für diesen Kurs: die Organisation des Ganztagsbetriebs an Schulen, Entscheidungen des Finanzgerichts, ein Nachhaltigkeitsprojekt im Bergbau bei Jever sowie steuerrechtliche Präzisierungen.
Ganztagsbetreuung: Kultusministerin stellt neue Maßnahmen vor
In einer Rede im Landtag äußerte sich Kultusministerin Hamburg zur geplanten Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. Ziel sei es, den Schulen und Kommunen mehr Planungssicherheit bei Organisation und Finanzierung zu geben. Dazu sollen Lehrkräftestunden anhand der tatsächlichen Teilnahme am Ganztagsbetrieb zugewiesen werden. Neu ab 2026: ein zusätzlicher Zuweisungsfaktor (0,5) für eine fünf Tage umfassende Betreuung.
Diese Maßnahme wird ebenfalls in den aktualisierten FAQs des Bildungsportals transparent dargestellt. Zudem können Schulen weiterhin ihren Bedarf kapitalisieren – also in Budgets umwandeln –, um außerschulische Partner einzubinden. Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ soll qualitativ weiterentwickelt und investive Maßnahmen durch verlängerte Fristen bis 2029 erleichtert werden.
Auch bei der Ferienbetreuung setzt das Land auf Flexibilität: Bereits bestehende Angebote sollen künftig als rechtsanspruchserfüllend gelten. Ein weiteres Plus für Schulen: Bauleistungen bis 100.000 Euro dürfen nun direkt vergeben werden – ohne Ausschreibung.
Finanzgericht: Entscheidungen zu Umsatzsteuer, Kassenführung und Altenteilerleistungen
Das Niedersächsische Finanzgericht veröffentlicht in seinem Newsletter mehrere Urteile. Im Fall 5 K 160/24 verpflichtete das Gericht das Finanzamt, Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen zu erlassen. Die Klägerin hatte infolge einer zunächst fehlerhaften steuerlichen Einordnung durch die Behörde hohe Zinsen zahlen müssen. Der gemeinsame Irrtum über den Leistungsort sei mit ähnlichen Fällen der Steuerschuldnerschaft vergleichbar – hier sei ein Erlass der Zinsen sachlich geboten.
Ein weiteres Urteil (4 K 231/20) betrifft Mängel in der Kassenführung bei Einzelaufzeichnungspflicht. Die bloße Ablage von Belegen reiche demnach nicht aus. Zudem sei ein Verzögerungsgeld nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Die Revision wurde zugelassen.
Im Fall 9 K 11023/22 ging es um die Kürzung von Altenteiler-Versorgungsleistungen bei Betriebsumstellung auf Verpachtung. Das Gericht stellte klar, dass neue Ertragsprognosen erforderlich sind, sobald die Bewirtschaftungsform geändert wird – unabhängig von den ursprünglichen Prognosen. Auch hier wurde die Revision zugelassen.
Rohstoffstrategie: Salzaufsuchung bei Jever genehmigt
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Uniper Energy Storage GmbH die Erlaubnis zur Aufsuchung von Salzen im Erlaubnisfeld Gisela I erteilt. Dieses Gebiet nördlich von Jever umfasst rund 8,5 km². Die Erlaubnis gilt für vier Jahre und umfasst verschiedene Salzarten, darunter Stein-, Kali- und Magnesiasalze.
Das Vorhaben ist Teil der strategischen Suche nach potenziellen Standorten für Kavernenspeicher, etwa zur künftigen Wasserstoffspeicherung. Tatsächliche Bohr- oder Aussolungsvorhaben bedürfen jedoch gesonderter Genehmigungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebspläne.

