Berlin. Zwei Jahre nach dem Start des Bund-Länder-Beschleunigungspakts zieht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine gemischte Bilanz: Zwar seien vielerorts Fortschritte bei der Modernisierung der Bauordnungen erkennbar, doch kein Bundesland habe bislang alle vereinbarten Maßnahmen vollständig umgesetzt.
Die DIHK hatte im Auftrag ihrer Mitgliedskammern den Umsetzungsstand in den 16 Ländern analysiert. Das Ergebnis: Nur etwas mehr als die Hälfte der vereinbarten Verfahrensregeln aus dem Pakt ist in den jeweiligen Landesbauordnungen angekommen. Laut DIHK gibt es weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, sowohl beim Tempo als auch bei der Tiefe der Umsetzung.
Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren?
„Es gibt noch viel zu tun“, betont Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DIHK. Zwar seien grundsätzlich Fortschritte erkennbar, doch lasse das Tempo vielerorts zu wünschen übrig. Besonders bei verkürzten Fristen für Baugenehmigungen zeigten Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg positive Beispiele: Dort gilt mittlerweile eine Genehmigungsfrist von einem Monat – während andere Länder weiterhin drei Monate einplanen.
Auch bei Bagatellvorhaben, wie dem Dachausbau mit Gauben oder Loggien, verzichten Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen inzwischen ganz auf eine Genehmigungspflicht. „Für einen echten Bauturbo reichen Sonderregelungen im Bundesrecht allein nicht aus“, so Dercks. „Erforderlich sind entschlossene Erleichterungen in allen Landesbauordnungen.“
Handlungsdruck bleibt bestehen
Insgesamt sieht die DIHK noch bei rund zwei Dritteln der beschlossenen Maßnahmen Optimierungspotenzial – sowohl beim rechtlichen Rahmen als auch bei der praktischen Umsetzung. Vor allem die Digitalisierung von Verfahren und die Entlastung der Bauämter seien entscheidend, um Planungen in der Fläche spürbar zu beschleunigen.
Weitere Details und Handlungsempfehlungen finden sich in der vollständigen DIHK-Auswertung, die als PDF unter folgendem Link verfügbar ist: DIHK-Auswertung zum Beschleunigungspakt

