Goldene Statue der Justitia mit Schwert und Waage vor blauem Himmel.

Betrug, Stalking und Messerstecherei: Verhandlungen am Amtsgericht Osnabrück

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Das Amtsgericht Osnabrück hat für die kommende Woche mehrere öffentliche Verhandlungen angesetzt. Dabei geht es unter anderem um einen versuchten Schockanruf-Betrug, Wohnungseinbruch bei der Ex-Frau und eine gefährliche Körperverletzung mit einem Messerstich.

Schockanruf-Betrug: Zwei mutmaßliche Abholerinnen vor Gericht

Am Montag, 1. Dezember, um 10:00 Uhr verhandelt das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn gegen zwei 24-jährige Frauen wegen Betruges. Die Angeklagten sollen im Juni 2025 als Abholerinnen bei einem Betrugsversuch mittels Schockanruf fungiert haben.

Unbekannte Personen sollen eine 70-Jährige angerufen und ihr von einem Verkehrsunfall berichtet haben, den ihr Sohn verursacht habe. Damit dieser nicht ins Gefängnis müsse, sollen die Anrufer – die sich als Polizeibeamter, Sohn und Staatsanwalt ausgegeben haben sollen – 35.000 Euro gefordert haben. Die Zeugin soll den Anruf durchschaut und die Polizei hinzugezogen haben. Bei der vermeintlichen Übergabe soll die eine Angeklagte den Pkw gefahren und die andere Angeklagte einen Umschlag von der Zeugin entgegengenommen haben. Das Gericht hat zwei Zeugen geladen.

Stalking und Einbruch bei Ex-Frau

Ebenfalls am Montag, 1. Dezember, um 13:30 Uhr findet ein Fortsetzungstermin unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Dr. Brauch statt. Der 55 Jahre alte Angeklagte soll im Januar 2025 seiner Ex-Frau nachgestellt haben. Er soll auf ihrem Balkon im ersten Obergeschoss aufgetaucht sein und sie mit etlichen Telefonanrufen und Nachrichten belästigt haben. Außerdem soll er in ihre Wohnung eingebrochen sein, dort persönliche Nachrichten für seine Ex-Frau hinterlassen und persönliche Gegenstände mitgenommen haben. Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen.

Messerstich perforierte Lunge

Am Dienstag, 2. Dezember, um 09:00 Uhr verhandelt das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ewald gegen zwei Männer im Alter von 20 und 23 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Angeklagten sollen sich im Juni 2025 gemeinsam mit weiteren Personen Alkohol konsumierend draußen aufgehalten haben und dabei auf eine andere Personengruppe getroffen sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Angeklagte X einer alkoholisierten Person aus der anderen Gruppe Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Der Geschädigte soll die flüchtenden Angeklagten verfolgt und eine Person zu fassen bekommen haben. Die Angeklagten sollen daraufhin umgedreht sein und auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten haben. Dann soll der Angeklagte Y ein Messer gezogen und zweimal auf den Rücken des Geschädigten eingestochen haben. Hierdurch wurde die Lunge des Geschädigten perforiert und er musste intensivmedizinisch behandelt werden.

Der Angeklagte X soll zudem auch im März 2025 im Rahmen einer Auseinandersetzung eine Person mit Pfefferspray angesprüht und anschließend noch eine schlichtende Zeugin getreten haben. Zu diesem Termin hat das Gericht 14 Zeugen geladen.

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