Coesfeld. Ab dem 4. Dezember 2025 wird der überarbeitete Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 167 „Wohnquartier zwischen Billerbecker Straße/Lange Stiege“ erneut öffentlich zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 8. Januar 2026 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Der Geltungsbereich des künftigen Wohngebiets liegt aktuell im unbeplanten Innenbereich von Coesfeld. Der Rat der Stadt hatte bereits 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, um städtebauliche Fehlentwicklungen in diesem Bereich zu vermeiden. Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt nun auf Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen vom 27. November 2025. Diese zweite Offenlegung dient der formalen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Planverfahren für neues Wohngebiet geht in nächste Runde
Der Planentwurf, die Begründung sowie der Umweltbericht sind über die Website der Stadt Coesfeld abrufbar. Alternativ können Interessierte die Unterlagen auch in Papierform im Rathaus (Markt 8, 48653 Coesfeld) einsehen – ausgenommen in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026, in der die Verwaltung geschlossen bleibt.
Die Stadt Coesfeld bittet darum, im Vorfeld eine Terminvereinbarung zur persönlichen Erläuterung der Planung zu treffen. Ansprechpartnerin ist Nicole Pöppelmann unter Telefon (02541) 939-1807. Stellungnahmen können online über ein Formular, per E-Mail an [email protected], in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass nur fristgerechte Stellungnahmen berücksichtigt werden können.
Bedeutung für Coesfelder Stadtentwicklung
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, klare baurechtliche Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung des Areals zwischen Billerbecker Straße und Lange Stiege zu schaffen. Bisher wurde die Zulässigkeit von Bauvorhaben dort nach § 34 BauGB beurteilt, was im Vergleich zur planungsrechtlichen Festsetzung weniger verbindlich ist. Der neue Plan soll hier für mehr Planungssicherheit sorgen.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich aktiv an der Stadtentwicklung zu beteiligen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme bietet dafür einen wichtigen Rahmen.

