Berlin. Am 12. November 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Rechtsstreit zwischen AGAPLESION und der Stadt Frankfurt über kommunale Zuschüsse für ein städtisches Krankenhaus vor einem Verwaltungsgericht zu klären ist. Diese Entscheidung wird vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) als wichtiger Schritt für die Rechtsklarheit und Chancengleichheit innerhalb des deutschen Krankenhauswesens gewertet. Besonders hervorgehoben wird, dass die Frage der finanziellen Unterstützung freigemeinnütziger Krankenhausträger auf juristischer Ebene nun geklärt werden kann.
Wettbewerbsgerechtigkeit gefordert
Das Gericht hat in seiner Entscheidung zwar keine inhaltliche Bewertung der Zuschüsse vorgenommen, jedoch wird die Möglichkeit für eine grundrechtliche Prüfung der kommunalen Finanzierungspraxis eröffnet. „Freigemeinnützige Kliniken leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung. Der Umstand, dass sie in konkurrierenden Strukturen häufig keinen Zugang zu kommunalen Ausgleichsmitteln haben, stellt einen strukturellen Wettbewerbsnachteil dar“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Er hebt hervor, dass dieser Nachteil nun juristisch eingeordnet werden kann.
Im Rahmen des DEKV-Fachforums „Subsidiarität im Wandel“ am 18. November 2025 wurden zentrale Schwachstellen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser aufgedeckt. Ein Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, früherer Präsident des Bundessozialgerichts, stellte fest, dass das Subsidiaritätsprinzip im Krankenhausrecht nicht gesetzlich gesichert ist. Somit können kommunale Träger Verluste ausgleichen, während freigemeinnützige Einrichtungen keine strukturelle Kompensation erhalten.
„Dass das Bundesverwaltungsgericht die grundrechtliche Relevanz der Fragestellung anerkennt, ist bemerkenswert und gibt unserer langjährigen Kritik neue Schubkraft“, so Radbruch weiter.
AGAPLESION, als größtes Mitglied im DEKV, verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen freigemeinnützige Träger konfrontiert sind. Neben steigenden Anforderungen und wachsendem ökonomischen Druck haben diese Einrichtungen kaum Aussicht auf eine kommunale Kompensation, was die Dringlichkeit eines politischen Diskurses unterstreicht.
Einen konstruktiven Dialog mit der Politik will der DEKV anstoßen, um eine politische Anerkennung der strukturellen Schieflage zu erreichen. Radbruch betont, dass es dabei nicht nur um juristische Siege geht, sondern um die Chance auf mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für freigemeinnützige Krankenhäuser. „Als DEKV setzen wir uns für faire Rahmenbedingungen ein. Subsidiarität darf kein reines Leitbild bleiben, sondern muss politisch und finanziell wirksam werden.“
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht aus und die Entwicklung wird aufmerksam verfolgt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Qualität und Finanzierung freigemeinnütziger Krankenhäuser möglicherweise auf eine solidere Basis gestellt wird. Der DEKV hat angekündigt, den Prozess konstruktiv zu begleiten und den Austausch mit der Politik zu intensivieren. Die Frage der finanziellen Chancengleichheit für freigemeinnützige Krankenhäuser steht somit im Mittelpunkt künftiger Diskussionen und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Berlin und darüber hinaus haben.