UN-Behindertenrechtskonvention: Hilfsmittelversorgung verbessern

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Berlin. Zum Tag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 13. Dezember ruft die Initiative „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) zu konkreten Maßnahmen auf, um die aktuell bestehenden Umsetzungsdefizite der seit 2009 geltenden Konvention zu beheben. Die WvD fordert von Bund, Ländern und Kostenträgern eine verlässliche, einheitliche und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung UN-Behindertenrechtskonvention.

Gleichstellung für alle!

Die UN-BRK verpflichtet die verantwortlichen Institutionen dazu, Versorgungsstrukturen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte ohne Barrieren wahrnehmen können. Dazu zählt auch eine Hilfsmittelversorgung, die in allen Regionen zugänglich und qualitativ hochwertig ist. Aktuell scheint die Praxis jedoch noch weit von diesen Zielen entfernt zu sein.

Unterschiedliche Regelungen und ungleiche Bedingungen zwischen den Bundesländern sowie die Vielzahl an Verträgen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern führen zu einer komplizierten Versorgungslandschaft. Dies belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Betriebe, die Hilfsmittel bereitstellen. WvD identifiziert hierin eines der zentralen Hindernisse für die Teilhabe von Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Herausforderungen in der Praxis

Die WvD hebt hervor, dass aufwändige Antragsprozesse und sektorale Hürden beseitigt werden müssen. Eine Vereinfachung der Verfahren ist dringend erforderlich, um eine gleichwertige Versorgung sicherzustellen. Ein erster Schritt könnte ein Rahmenvertrag sein, der die bestehenden Verträge standardisiert und vereinfacht.

„Gleiche Rechte brauchen gleiche Bedingungen in der Versorgung. Dafür reicht es nicht, Ziele zu formulieren – entscheidend ist die Umsetzung vor Ort“, erklärten Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre von WvD.

Das Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) der vereinten Nationen hat in seinen abschließenden Bemerkungen zu Deutschland Defizite aufgezeigt, insbesondere die regionalen Unterschiede bei Leistungen und Verfahren sowie die unzureichende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen. Dies betrifft auch die Hilfsmittelversorgung.

Notwendige Einbeziehung der Interessensvertreter

Eine systematische Einbeziehung von Sanitätshäusern, orthopädietechnischen Betrieben und Homecare-Anbietern in politische Entscheidungsprozesse ist essenziell. Werden zentrale Akteure nicht ausreichend mit einbezogen, entstehen Regelungen, die nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

WvD setzt sich auch zukünftig dafür ein, dass die Vorgaben der UN-BRK in verbindliche und verlässliche Strukturen münden. Die Initiative zielt darauf ab, dass Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, ihre Rechte überall in Deutschland ungehindert wahrnehmen können.

Die Hilfsmittelversorgung UN-Behindertenrechtskonvention bleibt ein wichtiges Thema für die Gesellschaft, das dringend adressiert werden muss. Der Einsatz für Gleichheit und die Schaffung transparenter Versorgungsstrukturen erfordert ein gemeinsames Engagement von Behörden, Leistungserbringern und der Zivilgesellschaft.

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