Berlin. Die Bundesärztekammer hat vor der Anhörung des Gesetzentwurfs zur Krankenhausreform im Bundestag die Bedeutung der ärztlichen Weiterbildung stärken betont. Nur mit einer verbesserten Versorgungssicherheit und einem qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangebot könne die Reform erfolgreich sein.
Weiterbildung jetzt fördern
Die Krankenhausreform sieht vor, Versorgung, Nachwuchsförderung und Weiterbildungsqualität zu stärken. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, unterstrich, dass die ärztliche Weiterbildung entscheidend sei, um künftig ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte bereitzustellen.
Regionale Weiterbildungsverbünde ausbauen
Die Reform fördert regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren, die von Landesärztekammern als Weiterbildungsverbünde anerkannt werden. Bei der Zuteilung von Leistungsgruppen sollen bevorzugt Einrichtungen berücksichtigt werden, die aktiv an diesen Verbünden teilnehmen. Eine wichtige Forderung ist, dass Rotationen innerhalb dieser Verbünde nicht durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeschränkt werden dürfen.
Personalausstattung und Leistungsgruppen-Systematik
Neben der Förderung der Weiterbildung verlangt die Bundesärztekammer verlässliche Rahmenbedingungen für die Personalausstattung. Die Reform sieht mit dem ÄPS-BÄK die Erprobung eines Personalbemessungsinstrumentes vor. Darüber hinaus müsse die Leistungsgruppensystematik weiterentwickelt werden, um Expertise in kritischen Bereichen zu bündeln, ohne die wohnortnahe Versorgung zu gefährden.
„Die Krankenhausreform wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie Versorgungssicherheit, Nachwuchsförderung und Weiterbildungsqualität gleichermaßen stärkt“, sagte Dr. Klaus Reinhardt.
Kritisch bewertet wird die derzeitige Regelung der Vorhaltevergütung, die als bürokratisch gilt und das Ziel der Fallzahlunabhängigkeit verfehle. Hier fordert die Bundesärztekammer eine Neukonzeption, die sich am Versorgungsauftrag und der zu versorgenden Bevölkerung orientiert und nicht erst 2027 erfolgen darf.
Spezielle Patientengruppen berücksichtigen
Ein weiterer Punkt ist die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG. Die Bundesärztekammer fordert, dass Kinder und Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Leistungen für diese Gruppen sollen aus dem Hybrid-DRG-Katalog herausgenommen und korrigiert werden.
Beispiel: Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Die Reform zur ärztlichen Weiterbildung stärken hat auch eine wichtige Bedeutung für die Gesundheitsversorgung in der Region. Die Förderung der Weiterbildung sichert langfristig den medizinischen Nachwuchs und damit auch eine flächendeckende Versorgung. Gleichzeitig werden Krankenhäuser, Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren durch die erwähnten Verbünde besser vernetzt. Die Anpassungen an der Leistungsgruppensystematik und Personalbemessung könnten zu einer transparenten und realistischen Personalplanung in den Kliniken führen. Weitere Informationen zur Krankenhausreform finden sich auf regionalupdate.de sowie in der offiziellen Stellungnahme der Bundesärztekammer hier.
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