Deutliche Lohnerhöhung zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies entspricht einer Steigerung von 8,4 Prozent und bedeutet für rund 6,6 Millionen Beschäftigte eine spürbare Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaftsvertreter und Arbeitgeber paritätisch vertreten sind, hatte diese Anpassung bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Für Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Besonders profitieren von der Erhöhung Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und im Dienstleistungssektor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten deutschlandweit über 17 Prozent aller Beschäftigten zum Mindestlohn. In Ostdeutschland liegt dieser Anteil sogar bei mehr als 20 Prozent. Im Gastgewerbe ist die Relevanz des Mindestlohns besonders hoch: Hier erhalten über die Hälfte aller Beschäftigten (55,9 Prozent) die gesetzliche Lohnuntergrenze.
Wirtschaftliche Bedeutung und Kontrolle
Die Mindestlohnerhöhung führt zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs von etwa 5,7 Milliarden Euro über zwei Jahre. Vollzeitbeschäftigte erhalten 2026 brutto rund 2.280 Euro mehr als im Vorjahr. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betont die Bedeutung für die Binnennachfrage: „Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die Kaufkraft insgesamt um etwa 20 Millionen Euro.“ Gleichzeitig weist die Gewerkschaft darauf hin, dass Tarifverträge weiterhin die beste Lösung für faire Löhne darstellen.
Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, machen sich strafbar und können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro belangt werden. Betroffene können sich an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet zudem eine Mindestlohn-Hotline für Informationen an.
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