Geflügelstall mit Hühnern

Geflügelpest mit Sperrzone im Landkreis Osnabrück

Osnabrück. Im Landkreis Osnabrück wurde in Badbergen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Sperrzone mit Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, um die Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Osnabrück einzudämmen.

Wichtige Geflügel-News: Geflügelpest Landkreis Osnabrück

Sperrzone und betroffene Gebiete

Die Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb in Badbergen umfasst eine Schutz- sowie eine Überwachungszone. In einem Umkreis von zehn Kilometern gelten verschiedene Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Zur Schutzzone gehören die Gemeinden Badbergen und Gehrde. Die Überwachungszone umfasst die Städte Bersenbrück und Quakenbrück sowie die Gemeinden Nortrup und Menslage. Die Sperrzone erstreckt sich zudem in angrenzende Landkreise Cloppenburg und Vechta.

Eine interaktive Karte auf der Seite des Landkreises Osnabrück ermöglicht es, Adressen und Geflügelstandorte auf Zugehörigkeit zu den Zonen zu prüfen. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 29. Januar in Kraft und ist auf der Website des Landkreises unter Landkreis Osnabrück Bekanntmachungen veröffentlicht.

Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung

Für Nutz- und Hobbygeflügel gilt innerhalb des zehn Kilometer Radius eine Stallpflicht. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese Vorrichtungen müssen oben dicht abgedeckt und an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.

Vermehrte Krankheits- oder Todesfälle sind unverzüglich dem Veterinärdienst zu melden. Darüber hinaus sind der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch und anderen Erzeugnissen sowie Gülle, Mist, Einstreu und Federn eingeschränkt. Futter- und Einstreulager müssen vor Wildvögeln geschützt sein, um eine Kontamination durch Wildvogelkot zu verhindern.

„Mit der Allgemeinverfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern“, erklärte Henning Müller-Detert vom Landkreis Osnabrück.

Weiteres Vorgehen und Informationen

Die Allgemeinverfügung bleibt bis auf Weiteres gültig. Der Landkreis Osnabrück empfiehlt allen Geflügelhaltern, die Vorgaben strikt einzuhalten und aktuelle Informationen regelmäßig auf der Webseite des Landkreises zu überprüfen. Weitere Auskünfte erteilt der Veterinärdienst des Landkreises.

Weiterführende Informationen zur Geflügelpest und Schutzmaßnahmen bietet auch das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, unter www.fli.de.

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