Borkum. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Sofortvollzug für die Gasförderung in der Nordsee bestätigt. Damit ist die Anordnung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) rechtmäßig, die der Firma ONE-Dyas B.V. erlaubt, von einer niederländischen Plattform aus auch im deutschen Hoheitsgebiet Erdgas zu fördern. Die Gasförderung Nordsee Sofortvollzug ist somit gerichtsfest abgesichert.
Rechtssichere Gasförderung: Entscheidung zum Sofortvollzug in der Nordsee
Das OVG Lüneburg wies den Antrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Beide Kommunen hatten Bedenken hinsichtlich möglicher Erdbeben und Bodenabsenkungen geltend gemacht, die aus ihrer Sicht nicht ausreichend im Genehmigungsverfahren beachtet worden seien. Das Gericht sah diese Argumentation jedoch als nicht nachvollziehbar an. In der gerichtlichen Begründung hieß es, der Planfeststellungsbeschluss enthalte umfangreiche Untersuchungen zum Thema Erdbeben, und es sei nicht erkennbar, inwiefern diese unzureichend seien. Zudem werde ausgeschlossen, dass Borkum und relevante Grundwasservorkommen betroffen sein könnten.
Die Entscheidung zum Sofortvollzug hebt die aufschiebende Wirkung der Klage auf und erlaubt die umgehende Durchführung der Maßnahmen, obwohl das Planfeststellungsverfahren noch andauert. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgesehen, wenn keine gravierenden Argumente gegen die Rechtmäßigkeit vorgebracht werden.
Zulassung der ersten Richtbohrung
Das LBEG hat in der Zwischenzeit den Hauptbetriebsplan sowie einen Sonderbetriebsplan für die erste Richtbohrung genehmigt. Diese Bohrung führt von der niederländischen Bohrplattform N05-A in den deutschen Teil der Nordsee, ohne dabei den deutschen Meeresboden zu durchstoßen. Der Beginn der tatsächlichen Förderung auf deutscher Seite erfordert jedoch noch einen weiteren Sonderbetriebsplan.
Hintergrund und Verfahrensablauf
Der Antrag von ONE-Dyas B.V. wurde im September 2022 eingereicht und seither in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft. Die Bohrungen beginnen auf niederländischem Gebiet und treten erst etwa 1500 Meter tief ins deutsche Hoheitsgebiet ein, gefolgt von einer Erdgasförderung bis zu 4000 Metern Tiefe.
Zur Verteilung des geförderten Erdgases zwischen Deutschland und den Niederlanden existiert bereits ein bilaterales Unitarisierungsabkommen, das von den Regierungen unterzeichnet wurde. Es bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Das LBEG stellt die Pläne und die Entscheidung online zur Verfügung (LBEG Pressemitteilung).
„Wir haben nach gründlicher und sorgfältiger Prüfung eine rechtmäßige Entscheidung getroffen, die sämtliche Voraussetzungen einschließlich Meeresschutz und Schutz der Insel Borkum umfasst“, sagte LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigt unsere Sorgfalt.“
Mehr Informationen zur Gasförderung in der Nordsee finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Ausblick zum weiteren Verfahren der Gasförderung in der Nordsee
Das Verfahren zur Gasförderung in der Nordsee schreitet voran. Mit der Zulassung des Sonderbetriebsplans wurde ein wesentlicher Schritt für die erste Richtbohrung auf deutschem Gebiet geschafft. Für die tatsächliche Erdgasförderung auf deutscher Seite ist allerdings noch die Genehmigung eines weiteren Sonderbetriebsplans erforderlich. Derzeit läuft das entsprechende Verfahren.
Die Entwicklung bleibt aufgrund der rechtlichen Klarheit um den Sofortvollzug und der umfangreichen Prüfungen im Planfeststellungsprozess weiter aufmerksam zu beobachten. Aktuelle Updates dazu bietet regionalupdate.de in seinen Rubriken zu Energie und Umwelt.

