Hannover. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann thematisierte in einer Rede vor dem Bundesrat eine bestehende Strafbarkeitslücke im Persönlichkeitsschutz. Konkret ging es um das unerlaubte Anfertigen von Bildaufnahmen von unbekleideten Personen in öffentlichen Saunen. Die Forderung lautet, den persoenlichkeitsschutz strafbarkeit sauna gesetzlich besser abzusichern.
Gesetzeslücke schließen: persoenlichkeitsschutz strafbarkeit sauna
Die Justizministerin berichtete von einem Vorfall aus Leipzig im Sommer 2025, bei dem ein Mann in einer öffentlichen Sauna heimlich Frauen filmte. Obwohl die Strafanzeige erfolgte, wurden die Aufnahmen von der Staatsanwaltschaft nicht als strafbar eingestuft. Dies beruht auf einer Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch (StGB). Das derzeitige Recht sieht keine klare Strafbarkeit vor, wenn Personen in öffentlichen Saunen oder Umkleidebereichen ohne deren Zustimmung gefilmt werden. Das liegt daran, dass diese Räume nach aktueller Rechtsprechung nicht als besonders geschützte Räume gelten.
Aktuelle rechtliche Einschätzung
Nach § 201a Absatz 1 Nr. 1 StGB gilt der Schutz gegen Bildaufnahmen in Bereichen, in denen die Privatsphäre besonders geschützt ist. Öffentliche Saunen und Umkleiden fallen hier jedoch nicht darunter. Darüber hinaus greift kein Schutz nach § 184k Absatz 1 Nr. 1 StGB, der sich auf den Intimbereich bezieht, da hier Bekleidung oder Abdeckung durch Handtücher vorausgesetzt wird. Bei unbekleideten Personen ist dieser Schutznachweis nicht gegeben.
Auswirkungen für die Betroffenen
Das Fehlen einer Strafbarkeit hat gravierende Folgen für die Betroffenen. Psychische Belastungen wie Angst, Ekel und Depressionen können die Folge sein. Zudem fühlen sich viele Menschen, insbesondere Frauen, in solchen öffentlichen Räumen nicht mehr sicher. Dies führt zu einer Einschränkung ihres Verhaltens und ihrer Bewegungsfreiheit.
„Diese Entwicklung ist absolut falsch! Wir sind eine offene Gesellschaft. Wir wollen, dass Menschen sich frei bewegen können. Und darum dürfen es nicht die vielen redlichen Menschen – insbesondere Frauen – sein, denen faktisch Grenzen aufgezeigt werden. Es müssen die Täter sein, die in ihre Schranken gewiesen werden“, sagte Dr. Kathrin Wahlmann.
Forderung nach Gesetzesänderung
Das Niedersächsische Justizministerium fordert deshalb, das Strafgesetzbuch an dieser Stelle nachzubessern und die Straflosigkeit bei sexuell motivierten Bildaufnahmen in Saunen und ähnlichen öffentlichen Bereichen zu beseitigen. Ziel ist es, die Persönlichkeitsrechte wirksam zu schützen und die Täter konsequent bestrafen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Für Hintergrundwissen zum Persönlichkeitsrecht und Datenschutz im Strafrecht verweist regionalupdate.de zudem auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de.
Ausblick auf weitere Entwicklungen
Das Thema wird im Bundesrat weiter beraten, um die gesetzliche Grundlage zu verbessern. Geplant sind entsprechende Initiativen, um die Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen in Saunen und öffentlichen Umkleideräumen zu schließen. Betroffene und Interessierte können mit einer zügigen Umsetzung gesetzlicher Änderungen rechnen, die den Persönlichkeitsschutz deutlich stärken werden. Mehr dazu lesen Sie stets aktuell bei regionalupdate.de.

