KZBV und BZÄK widersprechen CDU-Wirtschaftsrat zur Zahngesundheit

Berlin. Die Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, stoßen bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf deutliche Kritik. Die Stellungnahmen machen klar, dass die Zahngesundheit gesetzliche Krankenkassen weiterhin ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung bleiben muss.

Zahngesundheit sichern

Medizinische Zusammenhänge und soziale Auswirkungen

Die KZBV und BZÄK betonen, dass Mund- und Allgemeingesundheit untrennbar miteinander verbunden sind. Krankheiten wie Parodontitis stehen in Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, koronaren Herzerkrankungen und Demenz. Ein Ausschluss der Zahngesundheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte deshalb langfristig die Krankheitslast und somit auch die Kosten im Gesundheitssystem erhöhen.

Gleichzeitig warnen die Verbände vor sozialen Nachteilen, die mit einer eigenständigen privaten Absicherung einhergehen würden. Besonders Familien, vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Kinder könnten eingeschränkten Zugang zu notwendigen Behandlungen haben. Die Versorgung würde stärker von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit abhängen.

Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit

Die zahnärztlichen Leistungen im GKV-System erfüllen die Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V): Sie sind ausreichend, zweckmäßig und überschreiten nicht das Maß des Notwendigen. Die KZBV und BZÄK sehen in der bisherigen Kombination von präventionsorientierter Versorgung und Eigenverantwortung der Versicherten das Erfolgsmodell für eine stabile Mundgesundheit.

Ein Wegfall der Leistungen aus der GKV könnte zudem bestehende Versorgungsdefizite, besonders in ländlichen Regionen, verstärken. Internationale Vergleiche etwa mit Spanien zeigen, dass Länder ohne ausreichende öffentliche Finanzierung der zahnmedizinischen Behandlung über alle Altersgruppen hinweg schlechtere Mundgesundheitswerte aufweisen.

„Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig“, sagte Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV.

„Deutschland würde den im internationalen Vergleich erreichten Spitzenplatz in der Mundgesundheit und das hohe Versorgungsniveau verlieren“, ergänzte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für die Bevölkerung vor Ort

Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bedeutet der Fortbestand der Zahngesundheit in der gesetzlichen Krankenversicherung eine gesicherte und sozial ausgewogene Versorgung. Die Präventionsleistungen sind besonders für Kinder und vulnerable Gruppen wichtig, um Folgeschäden zu vermeiden. Für Familien bleibt die gemeinsame Absicherung über die GKV ein wichtiger Schutz gegen hohe private Kosten.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer setzen sich weiterhin für die Beibehaltung und Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen ein. Informationen zur aktuellen Versorgungssituation und Empfehlungen zur Mundgesundheit veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium regelmäßig, beispielsweise auf gesundheitsinformation.de.

Weiterführende Informationen zur zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland finden Sie in unserem Beitrag auf regionalupdate.de.


Für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Mundgesundheit bleibt die zahnmedizinische Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung unverzichtbar.

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