DFB-Schatzmeister Osnabrügge in Steuerprozess freigesprochen

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Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den früheren DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge im Steuerprozess freigesprochen. Der DFB begrüßte das Urteil und kritisierte zugleich die Vorgehensweise von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung im Zusammenhang mit dem Verfahren, das unter anderem mit Durchsuchungsaktionen verbunden war. Der Fokus liegt auf dem DFB Steuerfreispruch Prozess.

DFB-Prozess beendet: Einzelheiten zum DFB Steuerfreispruch Prozess

Das Gericht in Frankfurt am Main entschied am 4. Februar 2026, dass Dr. Stephan Osnabrügge keine schwere Steuerhinterziehung begangen hat. Damit sei die seit Beginn vertretene Rechtsauffassung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigt worden. In der Stellungnahme des DFB heißt es, die Vorwürfe seien vollständig widerlegt worden. Das Verfahren sei jedoch jahrelang fortgeführt worden, obwohl die Behauptungen bereits durch den DFB entkräftet worden waren.

Kritik am Vorgehen der Ermittlungsbehörden

Der DFB bemängelt eine mangelnde rechtsstaatliche Verfahrensführung. So habe die Staatsanwaltschaft die Objektivität bei der Sachverhaltsermittlung grob verletzt und Einfluss auf Berichte der Betriebsprüfer genommen, indem entlastende Passagen gezielt entfernt wurden. Auch die Rolle der Steuerfahndung und der Oberfinanzdirektion werde kritisch gesehen. Laut Gericht sorge insbesondere die Vernachlässigung der tatsächlichen Veranlagungspraxis des Finanzamtes für grundsätzliche Zweifel am Vorgehen der Behörden.

Öffentlichkeitswirkung und wirtschaftliche Folgen

Im Prozess wurde zudem die Vorgehensweise der Ermittler bei Durchsuchungen kritisiert. Rund 200 Beamte, teilweise bewaffnet, führten Durchsuchungen in den Räumen des DFB und seiner Vertreter durch. Diese Aktionen sowie die vorab erfolgte Medieninformation haben nach Darstellung des DFB bewusst eine öffentliche Wirkung entfaltet. Daraus resultierten Beeinträchtigungen der Reputation des Verbandes und negative wirtschaftliche Auswirkungen für den DFB und involvierte Personen.

„Die Staatsanwaltschaft hat die Regeln einer fairen und rechtsstaatlichen Verfahrensführung in erheblichem Ausmaß verletzt“, sagte der DFB in seiner Stellungnahme.

Ausblick nach dem DFB Steuerfreispruch Prozess

Der DFB fordert die hessische Landespolitik dazu auf, die im Urteil und der Stellungnahme geäußerten Vorwürfe umfassend aufzuklären. Weiterhin plant der Verband, die rechtlichen und organisatorischen Folgen für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu überprüfen. Offen ist, ob es weitere Schritte gegen die ermittelnden Stellen geben wird.

Der DFB hat sich mit seinem Statement auf die gerichtlichen Feststellungen und die eigene Sichtweise konzentriert. Weitere Informationen zum Thema sowie Hintergründe rund um die Arbeit des DFB sind auf regionalupdate.de verfügbar. Zusätzliche juristische Grundlagen zur Steuerhinterziehung und Verfahrensrecht finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

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