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Stellungnahme zum Deggendorf vs. Selb Spiel am 30. Januar 2026

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Deggendorf. Beim Eishockeyspiel zwischen Deggendorf und Selb am 30. Januar 2026 kam es zu einer umstrittenen Szene, die den Einsatz des Videobeweises erforderte. Aufgrund technischer Probleme konnte die entscheidende Szene jedoch nicht geprüft werden, sodass die Entscheidung „kein Tor“ bestehen blieb. Die Schlüsselrolle spielte dabei der Videobeweis Deggendorf Selb.

Klare Videobeweis-Regeln

Ablauf des Videobeweises beim Spiel Deggendorf vs. Selb

Im Oberliga Süd-Spiel war bei Spielzeit 13:35 ein Schuss der Selber Mannschaft auf das Tor von Deggendorf nicht als Tor anerkannt worden. Die Schiedsrichter signalisierten „kein Tor“ direkt nach dem Treffer, was auch von den Selber Spielern nicht angezweifelt wurde. Erst bei einem späteren Spielunterbruch diskutierten die Schiedsrichter, ob die Szene unter die IIHF-Regel 37.3 (I), die Torerkennung, fallen könnte und entschieden, einen Videobeweis einzuleiten.

Ein Spieler aus Selb erkundigte sich nach der Überprüfung, woraufhin die Schiedsrichter per Handzeichen bestätigten, dass die Entscheidung „kein Tor“ laute und der Videobeweis eingeleitet werde. Nach Sichtung des Materials bestätigten die Schiedsrichter die zuvor getroffene Entscheidung.

Technische Probleme bei der Videoüberprüfung

Wie der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) mitteilte, konnten die Schiedsrichter die entscheidende Torszene vom Schuss bei 13:35 Minuten aus technischen Gründen nicht auf dem Bildschirm sehen. Dadurch verblieb die Entscheidung auf dem Eis ohne Änderung. Manuela Gröger Schneider, Leiterin des Schiedsrichterwesens beim DEB, erklärte:

„Der Videobeweis ist inzwischen ein fester Bestandteil der Oberliga, und der Ablauf ist klar geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichtern und dem durchführenden Personal des Videobeweis ist etabliert und funktioniert zuverlässig. Im Fall Deggendorf und Selb konnte aufgrund technischer Probleme, die benötigte Szene nicht zur Verfügung gestellt werden, wodurch die On-Ice Entscheidung bestehen blieb.“

Regeln für den Einsatz des Videobeweises

Das Verfahren sieht vor, dass ein Videobeweis nicht auf Antrag eines Teams erfolgt, sondern ausschließlich auf Entscheidung der Schiedsrichter. Der Videobeweis dient als Hilfsmittel, wenn auf dem Spielfeld keine eindeutige Entscheidung möglich ist. Sobald keine klare Erkenntnis aus dem Videomaterial gewonnen werden kann, gilt die ursprüngliche Entscheidung auf dem Eis.

Im Fall des Spiels zwischen Deggendorf und Selb wurde dies durch den technischen Ausfall verdeutlicht. Das Regelwerk des International Ice Hockey Federation (IIHF) wurde bei der Bewertung zugrunde gelegt.


Weitere Entwicklungen beim Videobeweis im Eishockey

Der Deutsche Eishockey-Bund kündigt an, die technische Ausstattung weiterhin zu optimieren, um Situationen wie beim Spiel Deggendorf gegen Selb zukünftig zu vermeiden. Geplant sind regelmäßige Tests und Schulungen für das Schiedsrichterteam und das Videopersonal.

Die Oberliga Süd setzt damit weiterhin auf den Videobeweis als integralen Bestandteil zur Wahrung der sportlichen Fairness und zur Unterstützung der Schiedsrichter.

Für weitere Hintergrundinformationen zur Regelung des Videobeweises im Eishockey und aktuellen Entwicklungen besuchen Sie die Seite des Deutschen Eishockey-Bunds sowie die offiziellen Informationen der IIHF.

Weitere regionale Sportnews finden Sie auf regionalupdate.de.

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