Meppen. Die Geflügelpest im Nachbarland Niederlande hat Auswirkungen auf das Emsland. Im Zuge der Ausbruchsfälle in der Gemeinde Vlagtwedde wurde eine Überwachungszone mit teils erheblichem Überschneidungen ins Emsland hinein festgelegt. Die Geflügelpest Emsland Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Rhede und betrifft zahlreiche Geflügelhaltungen.
Geflügelpest im Emsland
Die Behörden im Landkreis Emsland haben nach Bekanntwerden des Geflügelpest-Ausbruchs im niederländischen Groningen eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 18. Februar 2026 in Kraft und regelt Maßnahmen in der neu benannten Überwachungszone, die mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den Seuchenbetrieb in Vlagtwedde eingerichtet wurde. Teile des Gemeindegebiets Rhede im Emsland fallen in dieses Gebiet.
Umfang der Überwachungszone im Emsland
In der Überwachungszone auf emsländischem Gebiet befinden sich derzeit zehn gewerbliche Geflügelhaltungen mit rund 436.000 Tieren sowie 28 Hobbyhaltungen mit etwa 410 Tieren. Für diese Betriebe gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorschriften. Die Auflagen beinhalten unter anderem:
- Einschränkungen beim Transport von Geflügel, Eiern und verwandten Erzeugnissen,
- verstärkte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen,
- Verbot der Teilausstallung von Geflügel.
Diese Maßnahmen dienen der Eindämmung und verhindern eine weitere Verbreitung des Virus. Die Überwachungszone kann frühestens nach 30 Tagen wieder aufgehoben werden.
Situation im gesamten Landkreis Emsland
Im übrigen Landkreis Emsland sind bisher keine Geflügelpest-Ausbrüche festgestellt worden. Dennoch gilt nach wie vor die Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter, um eine Ansteckung auszuschließen. Die Kreisbehörden verweisen auf eine interaktive Karte und weiterführende Informationen, die unter www.emsland.de abrufbar sind.
„Die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen ist entscheidend, um die Geflügelpest im Landkreis Emsland einzudämmen“, erklärte ein Sprecher des Landkreises.
Die Geflügelpest-Überwachungszone berührt regional direkt betroffene Geflügelhaltungen und dient als wichtige Vorsichtsmaßnahme angesichts der grenznahen Seuchengefahr. Weitere Informationen zur Geflügelpest im Emsland finden Interessierte ebenfalls auf regionalupdate.de sowie bei den offiziellen Stellen wie dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Maßnahmen und weitere Vorgehen im Emsland
Der Landkreis Emsland wird die Lage in der Überwachungszone kontinuierlich beobachten und bei Bedarf weitere Anpassungen der Schutzmaßnahmen vornehmen. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst ab dem 18. Februar 2026 und soll mindestens für 30 Tage wirksam bleiben. Betroffene Betriebe müssen in dieser Zeit die festgelegten Hygiene- und Restriktionsauflagen strikt befolgen.
Zudem sind die Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet aufgefordert, die Aufstallungspflicht weiterhin einzuhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen. Weitere Veröffentlichungen zu den Entwicklungen werden zeitnah erfolgen.
Für aktuelle Informationen empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die offiziellen Internetseiten und Informationsportale.

