Beschwerde gegen Schließung der Godehard-Grundschule erfolglos

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Göttingen. Die Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen zur schliessung godehard grundschule wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die Außenstelle der Godehard-Grundschule in der Albrecht-von-Haller-Straße wird demnach ab dem Schuljahr 2026/2027 weiter schrittweise geschlossen.

Entscheidung zur Schulschließung zur schliessung godehard grundschule

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte mit Beschluss vom 18. Februar 2026 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 6. Oktober 2025. Die Beschwerde von vier Antragstellern, die vorläufigen Rechtsschutz gegen die geplante Schließung der Außenstelle der Godehard-Grundschule angestrebt hatten, wurde zurückgewiesen. Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2025 bekanntgegeben, dass alle neu angemeldeten Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr nur noch am Hauptstandort in der Grätzelstraße unterrichtet werden.

Begründung der Gerichte

Das Gericht hielt fest, dass die Außenstelle keine eigenständige Schule sei und daher die Regelungen zur Aufhebung einer Schule nicht anwendbar sind. Die Schließung wird als eine Planungs- und Organisationsentscheidung der Stadtverwaltung eingeschätzt, die im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts erfolgt. Die Antragsteller konnten keine ausreichenden rechtlichen Gründe darlegen, die eine Aussetzung der Schließung rechtfertigen würden.

„Die Antragsteller haben ihre Rechte nicht hinreichend dargelegt, sodass ihr Eilantrag unzulässig ist“, hieß es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts.

Auswirkungen auf Schüler und Eltern

Aktuell besuchen einige Kinder noch die Außenstelle an der Albrecht-von-Haller-Straße und können dort ihre Grundschulzeit beenden. Für künftige Erstklässler ist jedoch ausschließlich der Hauptstandort vorgesehen. Die Stadt Göttingen hat die sofortige Vollziehung der Schließung angeordnet, was bedeutet, dass die Umsetzung unverzüglich erfolgt.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die Stadt Göttingen wird die Schließung der Außenstelle wie vorgesehen umsetzen. Weitere Informationen und Stellungnahmen sind zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz erhältlich. Eltern und Interessierte können sich auf regionalupdate.de über lokale Entwicklungen informieren.

Für detaillierte rechtliche Hintergründe zur kommunalen Selbstverwaltung bietet die Seite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts weiterführende Informationen an.

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