Wolf ins Jagdgesetz: Bundesregierung begründet unsachlich

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Berlin. Die Bundesregierung hat den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen, was inzwischen kontrovers diskutiert wird. Der Verband Wildtierschutz Deutschland kritisiert die Entscheidung scharf und bezweifelt die sachliche Grundlage für diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem wolf jagdgesetz bundesregierung.

Wolf im Jagdgesetz

Kritik an der Begründung der Bundesregierung

Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz wird auf einer halben DIN A4-Seite begründet, die laut Wildtierschutz Deutschland in vielen Punkten unbelegt ist. Die Organisation sieht darin eine willkürliche und möglicherweise rechtswidrige Entscheidung.

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland, betont:

„An keiner Stelle der knappen Begründung wird das Erfordernis der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz nachvollziehbar. Die Bundesregierung handelt willkürlich und Rechtsexperten zufolge vorsätzlich rechtswidrig, wenn sie eine geschützte Tierart ohne vernünftigen Grund i.S. des Tierschutzgesetzes mit regulären Jagdzeiten in das Bundesjagdgesetz aufnimmt.“

Effektivität alternativer Schutzmaßnahmen

Wildtierschutz Deutschland verweist darauf, dass Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren effektiv sind und sogar besser wirken als eine Bejagung von Wölfen. Studien aus Europa zeigten, dass die Jagd auf Wölfe keinen positiven Einfluss auf das Rissgeschehen habe und sogar kontraproduktiv sein könne.

Zudem ist laut Wildtierschutz Deutschland die Argumentation hoher Kosten für Herdenschutz und Ausgleichszahlungen nicht stichhaltig. Die Organisation rechnet vor, dass diese Kosten nur 0,18 Prozent der jährlichen Subventionen für fossil betriebene Dienstwagen ausmachen, die 13,7 Milliarden Euro betragen.

Weitere Details und den vollständigen Faktencheck finden Interessierte auf der Webseite von Wildtierschutz Deutschland unter wildtierschutz-deutschland.de/wolf.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und Ausblick

In Hessen und angrenzenden Bundesländern sind Wölfe zunehmend präsent, was bei Nutztierhaltern und Jägern Diskussionen auslöst. Die Einbeziehung des Wolfs in das Bundesjagdgesetz betrifft daher direkt betroffene Regionen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich über Entwicklungen informieren, um sowohl den Schutz der Tierwelt als auch Interessen der Landwirtschaft besser abzuwägen.

Wildtierschutz Deutschland plant, weiterhin gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz rechtlich vorzugehen und setzt sich für alternative Schutzkonzepte ein. Aktuelle Informationen dazu sowie weitere Hintergrundberichte sind bei regionalupdate.de verfügbar. Für rechtliche Grundlagen zum Bundesjagdgesetz empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

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