Berlin. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Die gebäudemodernisierungsgesetz planungssicherheit vermeiden zählt dabei zu den zentralen Anliegen, um Investitionen im Baugewerbe verlässlich zu gestalten.
Planungssicherheit sichern
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten und orientiert sich dabei an der kommunalen Wärmeplanung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern Wärmepläne vorlegen, die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festlegen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), hebt hervor, dass mit der Vorlage nun eine lange Phase der Unsicherheit beendet sei.
„Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine lange Phase der Unsicherheit beendet. Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden“, sagte Pakleppa.
Die Herausforderung für die kommende Gesetzgebung bestehe darin, zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen zu vermeiden. Die bereits bestehenden Anforderungen an die energetische Gebäudehülle trügen wesentlich zur Emissionsminderung bei, weshalb ein pragmatischer und möglichst unbürokratischer Ansatz wichtig sei. Ziel sei es, die europäische Gebäuderichtlinie 1:1 umzusetzen und vorhandene Gestaltungsspielräume auszuschöpfen.
Bedeutung für Neubau und Bestand
Die Marktentwicklung zeige, dass die Vorgaben bereits heute weitgehend Realität sind. So werden nahezu alle neu genehmigten Wohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet. Dies schaffe eine gute Grundlage für sachliche Debatten zur Gesetzesumsetzung. Zudem wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude dauerhaft verstetigt, was für Hersteller, Planer und Bauherren Planungssicherheit bietet.
Wärmepaket und Fernwärme
Das angekündigte Wärmepaket für die Fernwärme soll praktikable, mittelstandsgerechte Lösungen umfassen. Dabei ist vorgesehen, den Ausbau der Förderung für effiziente Wärmenetze zu stärken, um die Wärmewende vor Ort erfolgreich voranzutreiben.
Beispiel:
- Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2026
- Kommunale Wärmepläne verpflichtend ab Ende Juni 2026 für Großstädte
- Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 1:1
- Verstetigung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
Beispiel:
„Richtig ist auch der geplante Kurs, die Bundesförderung für effiziente Gebäude dauerhaft zu verstetigen. Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit und sind eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand“, erläuterte Pakleppa.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung des Gebäudemodernisierungsgesetzes für die Region
Für Städte und Kommunen sowie Bauherren im regionalen Umfeld bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz eine klare Vorgabe für nachhaltiges und effizientes Bauen. Bürgerinnen und Bürger erhalten mit der Festlegung verbindlicher Standards und der Verstetigung von Förderprogrammen mehr Sicherheit bei der Investitionsplanung. Dies unterstützt die Energiewende und den Klimaschutz im Gebäudesektor maßgeblich.
Zudem erleichtert die Orientierung an EU-Vorgaben und kommunalen Wärmeplänen die Integration technischer Innovationen und versteuert den künftigen Energieverbrauch stärker. Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und den Fördermöglichkeiten bietet unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Regionale Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sollten sich auf entsprechende Anforderungen einstellen, um die Umstellung effizient begleiten zu können.
Weiterführende Informationen rund um das Thema finden Sie auch auf regionalupdate.de unter den Rubriken Energie und Bauen.
