Münster. Der Polizeieinsatz AfD Münster am 7. Februar sorgte für Kritik seitens des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“. Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf weist diese Vorwürfe entschieden zurück und betont die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und der Zusammenarbeit mit den Versammlungsleitern.
Polizei wehrt Kritik ab: Hintergründe zum Polizeieinsatz AfD Münster
Die Polizei in Münster hatte am Samstag, den 7. Februar, mehrere Versammlungen im Zusammenhang mit einer AfD-Demonstration am Hamannplatz begleitet. Das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ kritisierte im Nachgang den Einsatz als rechtswidrig und als massiv einschränkend für das Demonstrationsrecht. Polizeipräsidentin Dorndorf erklärte dagegen, dass alle Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Versammlungsgesetz erfolgt seien.
Kooperationsgespräche und Versammlungsort
Laut Dorndorf wurden vorab mit dem Versammlungsleiter des Bündnisses sogenannte Kooperationsgespräche geführt. Dabei seien Ort, Zeit und weitere Details der Versammlung abgestimmt und vom Bündnis bestätigt worden. Der vereinbarte Versammlungsort lag auf dem Hohen Heckenweg/Ecke Königsberger Straße. Kritik am Standort während oder nach dem Einsatz habe der Versammlungsleiter nicht erhoben.
„Carsten Peters ist ein seit Jahren erfahrener Versammlungsleiter und kennt dieses Verfahren sehr genau“, sagte Dorndorf.
Umgang mit Sicht- und Hörweite zum Demonstrationsort
Bezüglich der Kritik, dass das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ aufgrund mangelnder Hör- und Sichtweite nicht ausreichend wahrgenommen worden sei, weist die Polizei darauf hin, dass die Verantwortung hierfür beim Versammlungsleiter liege. Auch im anschließenden Abschlussgespräch habe es keine Beanstandungen gegeben. Die Polizei unterstreicht ihre Offenheit für berechtigte Kritik und den Wunsch auf Dialog.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger in Münster
Der Polizeieinsatz AfD Münster zeigt den Umgang der Polizei mit unterschiedlichen Versammlungen im öffentlichen Raum. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Münster geschützt wird und dabei gesetzlichen Vorgaben strikt Folge geleistet wird. Die Polizei stellt klar, dass sie Konflikte nicht fördert, sondern den demokratischen Protest sicher ermöglicht.
Zukünftig plant die Polizei Münster, wie gewohnt in enger Abstimmung mit Versammlungsleitern zu agieren, um geregelte Abläufe bei Demonstrationen sicherzustellen. Für weitere Informationen zum Versammlungsrecht und polizeilichem Vorgehen in NRW verweisen wir auf die offiziellen Hinweise bei der Polizei Nordrhein-Westfalen.
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