Berlin. Der aktuelle EEG Entwurf Energiewende Bürgerenergie sieht grundlegende Änderungen vor, die vor allem kleine Photovoltaik-Anlagen auf privaten Dächern betreffen. Die Einspeisevergütung soll entfallen und eine verpflichtende Direktvermarktung eingeführt werden, was nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die dezentrale Energiewende in Deutschland gefährdet.
Neuer Wind für Energiewende
Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen entfällt
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht vor, dass für private Photovoltaikanlagen auf Dächern keine Einspeisevergütung mehr gezahlt wird. Stattdessen müssen Betreiber ihren Solarstrom direkt an der Börse vermarkten. Die notwendige Infrastruktur, beispielsweise Smart-Meter und geeignete Dienstleister, sei für kleine Anlagen jedoch kaum vorhanden. Die DUH kritisiert diesen Punkt als eine erhebliche Hürde für Bürgerenergie.
Verpflichtung zur Direktvermarktung und Zusatzkosten
Mit dem Entwurf wird die Pflicht zur Direktvermarktung für PV-Anlagen eingeführt, die für Kleinanlagen mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Zusätzlich sind Kosten für die Installation von Smart-Metern vorgesehen, die ebenfalls die Wirtschaftlichkeit für private Anlagenbetreiber mindern könnten.
„Dieser EEG-Entwurf ist ein beispielloser Angriff auf die Bürgerenergie und ein Geschenk an die fossile Lobby“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Änderungen bei Biogas-Anlagen
Neben den PV-Anlagen betrifft der Entwurf auch Biogas-Anlagen. Geplant ist, den sogenannten Maisdeckel von 25 auf 30 Prozent anzuheben. Das bedeutet, dass der Anteil von Mais und Getreide in der Biogasproduktion steigen darf. Dies könnte zu verstärktem Anbau von Mais-Monokulturen und einem erhöhten Flächendruck führen. Die nachhaltige Nutzung von Rest- und Abfallstoffen würde dadurch erschwert.
Kritik der Deutschen Umwelthilfe
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Bedeutung einer ökologisch nachhaltigen Biogasproduktion und sieht die geplanten Änderungen kritisch.
„Dieser Entwurf des EEG weist in die falsche Richtung und muss grundlegend überarbeitet werden“, so Müller-Kraenner.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Regionale Bedeutung und Ausblick
Die geplanten Änderungen im EEG haben auch für Bürgerinnen und Bürger in der Region direkte Folgen. Kleine und mittlere Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen mit einem Wegfall finanzieller Förderung und höheren Anforderungen an die Vermarktung ihres Stroms rechnen. Dies könnte den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort bremsen. Zudem könnte die Ausweitung des Maisanbaus für Biogasanlagen lokal zu Veränderungen in der Landwirtschaft führen. Für die dezentrale Energiewende, die auf viele private Akteure setzt, sind diese Vorschläge somit ein Rückschritt.
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzesentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren angepasst wird. Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Thematik interessieren, finden weitere Informationen auf der Website der Deutschen Umwelthilfe sowie aktuelle Entwicklungen beim regionalupdate.de.
Weitere Details zum Thema EEG und Bürgerenergie finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
