Bonn. Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass EU-Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds ESF+ für Abtreibungsleistungen verwendet werden können. Diese Entscheidung steht im Mittelpunkt der Debatte um eu abtreibung abtreibungstourismus und stößt auf Kritik seitens der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA).
EU-Gelder für Abtreibungen
Nutzung des ESF+ für Abtreibungen
Die Europäische Kommission lehnte die Forderung einer eigenen Finanzierungslinie für Abtreibungen ab, hob jedoch hervor, dass der bestehende ESF+ bereits für die Finanzierung solcher Leistungen eingesetzt werden kann. Die Kommissarinnen Hadja Lahbib und Roxana Mînzatu begründeten dies damit, dass der freie Zugang zu Abtreibung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sei. Dies stellt eine grundlegende Änderung in der bisherigen EU-Position dar.
Rechtliche und ethische Kritik
Kritiker, insbesondere die ALfA, werfen der Kommission vor, mit dieser Entscheidung gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Nach Artikel 168 AEUV dürfe die EU keine Harmonisierung der Mitgliedstaaten bei Rechtsvorschriften zu Gesundheitsthemen vornehmen. Die ALfA sieht in der Verwendung des ESF+ für Abtreibungen eine Zweckentfremdung des Fonds, der eigentlich zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion gedacht ist. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, bezeichnet die Entscheidung als Bruch der Rechtsordnung und ethisch problematisch, da sie den Abtreibungstourismus fördere und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten untergrabe.
Hintergrund der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“
Die Entscheidung der Kommission ist eine Reaktion auf die Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“, die eine EU-weite Finanzierungsstrategie für Abtreibungen forderte. Die Initiative konnte rund 1,2 Millionen Unterschriften in der EU sammeln. Im Gegensatz dazu unterstützten die 2014 gestartete EBI „ONE OF US“ mit fast 1,9 Millionen Unterschriften eine Abtreibungsablehnung auf EU-Ebene. Die ALfA setzt sich für das uneingeschränkte Lebensrecht ungeborener Kinder ein und warnte seit Beginn vor den rechtlichen und ethischen Folgen dieser Debatte.
„Der ESF+ ist dafür da, Menschen in Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu bringen – nicht, um rechtlich und ethisch hoch umstrittene Maßnahmen wie einen EU-finanzierten Abtreibungstourismus zu etablieren“, sagte Cornelia Kaminski.
EU-Kommission und Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorgehen keine Verletzung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, da Abtreibungen weiterhin in ihrer Rechtslage souverän geregelt bleiben. Die Finanzierung von Gesundheitsleistungen soll allerdings künftig auch Abtreibungen umfassen können, um schutzbedürftigen Personen den Zugang zu erleichtern. Damit ist der Weg für eine finanzielle Unterstützung von Frauen geplant, die für Abtreibungen in andere EU-Staaten reisen müssen.
Weitere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative finden Sie auf der offiziellen Seite der EU-Kommission: European Citizens’ Initiatives.
Nächste Schritte und Ausblick
Die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Verwendung von EU-Geldern für Abtreibungen aus dem ESF+ wird von unterschiedlichen Akteuren kontrovers bewertet. Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode bleibt abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten auf diese Entwicklung reagieren und ob es zu juristischen Klärungen durch den Europäischen Gerichtshof kommt. Auf Bundesebene setzt die ALfA ihre Informationsarbeit fort und ruft dazu auf, die Finanzierung von Abtreibungen im ESF+ kritisch zu beobachten.
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