Bonn. Die EmpCo Verbraucherschutz Richtlinie tritt ab 2026 in Deutschland in Kraft und bringt strengere Vorgaben für nachhaltige Produktwerbung. Unternehmen müssen klare und überprüfbare Angaben zu ökologischen und sozialen Vorteilen ihrer Produkte machen, um irreführendes Greenwashing zu vermeiden.
Jetzt informiert bleiben: empco verbraucherschutz richtlinie
Ziel und Umsetzung der EmpCo Richtlinie
Die EmpCo (Empowering Consumers) Richtlinie wurde am 6. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl nachhaltiger Produkte besser zu schützen und irreführende Umwelt- und Sozialangaben zu verhindern. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen und sie ab dem 27. September 2026 anwenden.
In Deutschland hat die Bundesregierung im September 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regelungen über eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umsetzt. Dieser Entwurf wurde am 19. Dezember 2025 im Bundestag mehrheitlich beschlossen.
Klare Regeln für nachhaltige Produktwerbung
Unternehmen dürfen Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „grün“ künftig nur noch verwenden, wenn sie diese Aussagen mit belastbaren und nachprüfbaren Daten belegen können. Auch Angaben zu Treibhausgasemissionen müssen transparent und nachvollziehbar sein, insbesondere wenn sie auf Kompensation beruhen.
Besondere Nachhaltigkeitsversprechen, die lediglich gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, sind verboten. Umweltbezogene Aussagen, die nur für einzelne Produktbestandteile gelten, dürfen nicht auf das gesamte Produkt übertragen werden. Außerdem sind Nachhaltigkeitssiegel nur zulässig, wenn sie durch unabhängige Zertifizierungen oder staatliche Regelungen abgesichert sind.
„Umweltaussagen müssen belastbar, nachprüfbar und klar spezifiziert sein“, betont die Richtlinie.
Verbraucherrechte zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Die EmpCo Richtlinie bezieht sich ebenfalls auf die Produktlebensdauer. Unternehmen dürfen keine Praktiken anwenden, die die Haltbarkeit künstlich verkürzen oder Verbraucher zu unnötigem Austausch von Teilen veranlassen. Vor Vertragsschluss müssen Informationen zu folgenden Punkten bereitgestellt werden:
- Haltbarkeit des Produkts
- Reparierbarkeit und verfügbare Ersatzteile
- Verfügbarkeit und Dauer von Software-Updates
- Gewährte Haltbarkeitsgarantien
- Nachhaltige Lieferoptionen
Diese Anforderungen sollen die Transparenz erhöhen und den Kauf nachhaltiger Produkte für Verbraucher erleichtern.
Herausforderungen bei der Green Claims Directive
Parallel zur EmpCo Richtlinie sollte ursprünglich die Green Claims Directive in Kraft treten, die strenge Prüfpflichten für Umweltaussagen vorsah. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch seit Juni 2025 ausgesetzt, da viele Parteien die vorgesehenen Ex-ante-Prüfungen als zu restriktiv betrachteten. Kleine und mittlere Unternehmen wären besonders betroffen gewesen.
Ausblick: Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Unternehmen tun gut daran, ihre nachhaltigen Werbeaussagen zu überprüfen und EmpCo-konform zu gestalten. Dazu gehört:
- Sicherzustellen, dass alle ökologischen und sozialen Produktangaben durch Belege wie Zertifikate oder externe Prüfungen abgesichert sind
- Transparente Informationen den Kunden vor Vertragsabschluss bereitzustellen
- Nachhaltigkeitssiegel nur mit unabhängiger Zertifizierung zu verwenden
- Interne Prozesse für die Freigabe nachhaltiger Aussagen zu implementieren
Die Europäische Kommission stellt ein Q&A-Dokument zur EmpCo Richtlinie bereit, das Unternehmen bei offenen Fragen unterstützt.
Weitere Informationen zur Einhaltung von Verbraucherrecht und nachhaltigen Produktstandards finden Sie in unseren Beiträgen auf regionalupdate.de.
EmpCo Richtlinie bringt mehr Schutz für Verbraucher in Deutschland
Die Umsetzung der EmpCo Verbraucherschutz Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für mehr Transparenz bei nachhaltigen Produkten. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, die ab 2026 verbindlich gelten. Dies betrifft vor allem die Nachweisführung bei Umweltaussagen und eine verbesserte Verbraucherinformation zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Die neuen Regeln fördern somit einen verantwortungsvollen Markt und helfen, Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen.
- Weltdufttag 2025: VDI bringt neue Richtlinie gegen belastende Gerüche
- CDU fordert mehr Transparenz im Netz – Digitaler Verbraucherschutz soll gestärkt werden
- Hannover: Niedersächsischer Landtag berät über Klimagesetz, Kinderschutz und Polizeiausrüstung
- Geeste: Einbruch in Schuppen – Trekkingrad der Marke Greens gestohlen
- DUH stoppt irreführende Akku-Werbung von Samsung
