Schwarzer Salamander mit orangefarbenen Flecken, gehalten in einer Hand mit einem weißen Handschuh.

Zoll unterstützt Artenschutz in Osnabrück am 3. März 2026

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Osnabrück. Der Zoll Artenschutz Osnabrück leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Jährlich beschlagnahmen Zöllnerinnen und Zöllner im Durchschnitt 1.200 verbotene Arten oder Produkte daraus, um die biologische Vielfalt zu bewahren.

Zoll schützt Arten

Der Zoll Osnabrück überwacht die Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere, Pflanzen und daraus hergestellter Waren im grenzüberschreitenden Verkehr. Besonders häufig finden die Kontrollen an Flughäfen statt, hier werden fast 60 Prozent aller Fälle registriert. Im Zeitraum von 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Exemplare und Produkte aus dem Verkehr. Dabei stammen etwa ein Drittel der Beschlagnahmungen aus dem Postverkehr, der durch den Anstieg von Internetbestellungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Kontrolle im Reise- und Warenverkehr

Alle Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente transportiert werden, müssen von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Das gilt gleichermaßen für privat mitgeführte Souvenirs sowie für den gewerblichen Handel. Häufig sind Urlauberinnen und Urlauber betroffen, die geschützte Arten unwissentlich als Andenken mitbringen. Diese Praxis trägt ungewollt zur Gefährdung der Arten und zur Verstärkung des illegalen Handels bei.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES

Basis für die Zollkontrollen bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch CITES genannt. Es wurde vor über 50 Jahren ins Leben gerufen und schützt weltweit gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor Ausrottung durch den unkontrollierten Handel. 184 Staaten sind aktuell Vertragsparteien und passen die Schutzlisten regelmäßig an. In der Europäischen Union wird das Übereinkommen durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt, was in allen Mitgliedstaaten einheitliche Regeln garantiert.

„Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag, um Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und damit die Vielfalt der Natur zu bewahren“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

  • Durchschnittlich 1.200 Fälle pro Jahr mit geschützten Arten
  • 150.000 beschlagnahmte Tiere, Pflanzen und Produkte von 2022 bis 2024
  • Rund 60 Prozent der Fälle passieren an Flughäfen
  • Etwa ein Drittel stammen aus dem Postverkehr

Weitere Informationen bietet die Webseite des Zolls unter www.zoll.de sowie die Plattform artenschutz-online.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für Osnabrück und seine Bürgerinnen und Bürger

Die intensive Kontrolle durch den Zoll sichert nicht nur den internationalen Artenschutz, sondern trägt auch regional zum Umwelt- und Naturschutz bei. Für die Bevölkerung bedeutet das erhöhte Aufmerksamkeit bei Reisen und beim Kauf von Souvenirs, da der Besitz geschützter Arten ohne entsprechende Nachweise strafbar ist. Zudem sensibilisiert die Arbeit des Hauptzollamts Osnabrück für verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit der Natur. Zukünftig sind weitere Kontrollen vorgesehen, um dem steigenden Online-Handel mit geschützten Arten wirksam zu begegnen. Zu diesem Thema bietet regionalupdate.de umfassende Informationen zum regionalen Umwelt- und Rechtsschutz.

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