Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Buckower Reha-Klinik wegen fahrlässiger Tötung

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Buckow. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen fahrlässiger tötung buckow gegen unbekannte Mitarbeiter der Immanuel Klinik Märkische Schweiz. Grund ist der Tod einer 91-jährigen Patientin, die im Dezember 2025 in einem Waldstück bei Buckow tot aufgefunden wurde.

Ermittlungen in Buckow – fahrlässige tötung buckow im Fokus

Die Seniorin Margarete S. war seit dem 20. November 2025 Patientin in der Reha-Klinik in Buckow. Nach einer schweren Operation befand sie sich anfangs in gutem Allgemeinzustand. Recherchen der Redaktion rbb24 zufolge erschien sie Anfang Dezember mehrere Tage nicht zu Behandlungsterminen. Klinikmitarbeiter sollen das Fehlen nicht bemerkt oder sich nicht um ihre Suche gekümmert haben. Am 13. Dezember wurde die Frau von Jägern im Wald tot gefunden. Nach Informationen des rbb starb sie an Unterkühlung.

Gesetzliche Fürsorgepflicht der Klinik

Jörg F. Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, weist auf die klare Fürsorgepflicht der Klinik gemäß § 630a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hin. Kliniken müssen demnach alles tun, um Patienten nach ärztlichem Standard zu behandeln. Dies schließt auch die Sorge für die Sicherheit der Patienten außerhalb der Behandlungstermine ein. Eine Verletzung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen

Der Vorwurf der fahrlässigen tötung buckow basiert darauf, dass mutmaßlich keine Maßnahmen ergriffen wurden, um die Seniorin zu schützen. Heynemann betont, dass es besonders schwer wiegt, wenn die Klinik über mehrere Tage untätig bleibt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob die Fahrlässigkeit zum Tod der Patientin führte.

„Dazu gehört eben auch die Fürsorgepflicht, also dass man schaut, dass dem Patienten nichts passiert, auch außerhalb der Behandlung“, sagte Heynemann.

Die Klinik selbst gibt an, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zu dem Fall äußern zu können. Sie habe alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt, um die Aufklärung zu unterstützen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Bedeutung und Ausblick

Für Buckow und die umliegende Märkische Schweiz wirft der Vorfall wichtige Fragen zur Patientensicherheit in lokalen Kliniken auf. Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass medizinische Einrichtungen ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen und Patienten auch außerhalb der Behandlung vor Gefahren schützen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zeigen, ob in diesem Fall Fehler gemacht wurden.

Betroffene Patienten und Angehörige erhalten weitere Informationen und Empfehlungen bei lokalen Gesundheitsstellen. Die Immanuel Klinik Märkische Schweiz sowie die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) planen eine umfassende Aufklärung des Vorfalls.

Mehr zur medizinrechtlichen Verantwortung von Kliniken lesen Sie auf regionalupdate.de. Weitere rechtliche Hintergründe zur Fürsorgepflicht finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bmjv.de.


Mehr zum Thema bei regionalupdate.de
Gesetzliche Fürsorgepflicht im BGB

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