Berlin. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die geplante psychotherapeutische Honorare Absenkung zum 1. April 2026 vehement. Trotz einer Erhöhung der Strukturzuschläge führt die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zu einer tatsächlichen Honorarkürzung von etwa 2,8 Prozent für Psychotherapeut*innen.
Honorare sinken jetzt
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat bei seiner Sitzung am 11. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zu senken. Gleichzeitig wurde eine Anhebung der Strukturzuschläge um 14,25 Prozent beschlossen. Die Kombination dieser Maßnahmen ergibt für Praxen, die volle Strukturzuschläge erhalten, dennoch eine Honorarminderung von rund 2,8 Prozent.
Kritik der Bundespsychotherapeutenkammer
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke bezeichnet diese Kürzungspolitik als „völlig inakzeptabel“ und „skandalös“. Sie verweist darauf, dass Psychotherapeut*innen bereits heute mit hohen Kosten und Inflation konfrontiert seien und dass Gehaltskürzungen in einer solchen Situation unüblich und ungerechtfertigt seien.
„Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen. Doch ausgerechnet für die Fachgruppe mit den niedrigsten Honoraren wird eine solche Absenkung beschlossen“, sagte Benecke.
Psychotherapeut*innen sind zudem nach Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) gezwungen, zeitgebundene Leistungen anzubieten. Dadurch ist die Anzahl der Behandlungsmöglichkeiten pro Zeiteinheit begrenzt, was eine Steigerung der Fallzahlen erschwert.
Gesetzliche Vorgaben und Honoraranpassungen
Das Bundessozialgericht (BSG) schreibt vor, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit auf Angemessenheit überprüft wird. Dabei soll sichergestellt werden, dass Psychotherapeut*innen ein Mindesthonorar erreichen, das halbwegs mit den durchschnittlichen Erträgen anderer Facharztgruppen vergleichbar ist.
Laut BPtK wird dieses vom BSG entwickelte Modell jedoch von den Krankenkassen falsch interpretiert. Während das Mindesthonorar eigentlich eine Untergrenze darstellt, versuchen die Kassen, es als eine Obergrenze zu nutzen. Zudem kritisiert Benecke, dass zur Berechnung der neuen Vergütung die Einnahmen von 2026 mit den durchschnittlichen Facharzteinnahmen aus 2024 verglichen wurden, obwohl zwischenzeitlich eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes erfolgte.
„Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das ist nicht hinnehmbar“, betont Benecke.
Weitere Informationen zur Entwicklung der psychotherapeutischen Leistungen finden Interessierte auf regionalupdate.de.
Bezogen auf die Folgen für Patientinnen und Patienten sowie Therapeutinnen, folgt ein abschließender Überblick.*
Auswirkungen der psychotherapeutischen Honorare Absenkung auf die Region
Die geplante Absenkung der psychotherapeutischen Honorare betrifft auch Praxen in der Region Berlin und Umgebung. Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass das Angebot an psychotherapeutischen Leistungen eingeschränkt wird, da niederschwellige finanzielle Rahmenbedingungen für Praxen erschwert werden. Therapeut*innen sehen sich durch sinkende Honorare zusätzlich unter Druck gesetzt, was langfristig Auswirkungen auf die Versorgung und Wartezeiten haben kann.
Die Bundespsychotherapeutenkammer kündigt an, den Weg über juristische Schritte zu suchen, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich diese Entwicklungen in der Region auswirken.
Weitere Entwicklungen und Hintergründe zur psychotherapeutischen Versorgung und deren Finanzierung können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) nachlesen.

