Berlin. Im Zusammenhang mit einer aktuellen Berichterstattung des Tagesspiegels hat der Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz eine Presseerklärung veröffentlicht, die eine Behauptung über die angebliche Täuschung der Öffentlichkeit durch seinen Mandanten ausdrücklich zurückweist. Dabei wird insbesondere auf Aussagen zum Telefonkontakt des Regierenden Bürgermeisters Berlin am 3. Januar 2026 mit verschiedenen Krisenstäben und Bundesstellen Bezug genommen. Die Presseerklärung unterstreicht die Absicht, mögliche presserechtliche Schritte zu prüfen.
Berlin Presseerklärung Wegner: Jetzt Klarstellung lesen
Hintergrund der Presseerklärung
Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz reagiert mit seiner Presseerklärung auf eine Darstellung des Tagesspiegels. Dieser hatte im Checkpoint behauptet, sein Mandant habe die Öffentlichkeit bewusst getäuscht. Schertz bezeichnet diese Behauptung als haltlos und ohne Grundlage. Die vom Tagesspiegel genannten Begründungen für diese Anschuldigung würden diese Behauptung nicht stützen.
Inhalt der Klarstellung
Laut dem Anwalt sei der Regierende Bürgermeister zur Frage der zeitlichen Abläufe am 3. Januar 2026 – insbesondere in Bezug auf Telefonate mit Krisenstäben, dem Stromnetz Berlin, der Bundesregierung, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenminister – nicht wie dargestellt in der Berichterstattung befragt worden. Stattdessen habe der Bürgermeister lediglich erklärt, zu welcher Zeit er Tennis gespielt habe. In der Presseerklärung heißt es weiter, dass derzeit geprüft werde, ob gegen die “kampagnenartige Formulierung” des Tagesspiegels presserechtliche Schritte eingeleitet werden.
„Diese Aussage ist haltlos. Es gibt hierfür keine Grundlage“, sagte Prof. Dr. Christian Schertz.
Bedeutung der Presseerklärung für die Medienberichterstattung
Die Presseerklärung bietet eine direkte Antwort auf eine aktuelle Medienberichterstattung, die den Ruf des Mandanten von Prof. Dr. Schertz in Frage stellt. Die Ankündigung möglicher rechtlicher Schritte verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Angelegenheit behandelt wird.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung der Presseerklärung für Berlin
Diese Klarstellung betrifft vor allem die politische Kommunikation in Berlin. Für Bürgerinnen und Bürger ist nachvollziehbar, wie wichtige Informationen über politische Entscheidungen und Krisenmanagement kommuniziert werden. Die Prüfungen möglicher presserechtlicher Schritte könnten zudem Einfluss auf die Medienlandschaft und den Umgang mit politischer Berichterstattung in der Hauptstadt haben.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Entwicklungen sich hinsichtlich der rechtlichen Bewertung ergeben. Interessierte können die Presseerklärung sowie aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung auf regionalupdate.de verfolgen. Zudem gibt die offizielle Seite des Berliner Senats berlin.de vertiefte Einblicke in politische Abläufe in Berlin.
Quellen:
- Pressekontakt Prof. Dr. Christian Schertz bei Schertz Bergmann Rechtsanwälte: [email protected]
- Tagesspiegel Checkpoint (Originalquelle der Berichterstattung)
- Offizielle Webseite des Landes Berlin: https://www.berlin.de

